Zwei Bundesländer (Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern) haben es nun offiziell verkündet, in anderen (vor allem den südlichen) Bundesländern wird nur unter der Hand davon gesprochen: Spenden sind ein Thema bei Betriebsprüfungen geworden. Der Grund liegt auf der Hand:
Wenn ein Spender Geld für kirchliche, mildtätige und gemeinnützige Zwecke gibt, kann er Spenden bis zu einer Höhe von maximal 20 Prozent des Gesamtbetrags seiner Einkünfte steuerlich geltend machen. Doch das geht nur, wenn er von Ihrem gemeinnützigen Verein eine Zuwendungsbescheinigung, also eine Spendenquittung, erhält. (Ausnahme: Es handelt sich um eine „Kleinspende“ in Höhe von maximal 200 Euro. Hier erkennt der Fiskus die Spende auch dann als steuermindernd an, wenn sich aus dem Überweisungsbeleg ergibt, dass sie an eine als gemeinnützig anerkannte Organisation geflossen ist.)
Ein neues Prüfverfahren der Finanzämter bei Spenden ab 1.000 Euro sorgt nun für Furore. Wie dieses neue Prüfverfahren funktioniert, was es für Ihren Verein bedeutet und worauf Sie künftig unbedingt achten müssen, lesen Sie in der neuen Ausgabe von "Verein & Vorstand aktuell".