Superbanner
 

Vereinswelt.de im neuen Gewand!

Herzlich willkommen auf unseren neu gestalteten Seiten! Ein Hinweis für die Leser unserer Fachzeitschriften: Den Zugang zu Ihrem exklusiven Abonnentenbereich finden Sie jetzt im Menüpunkt "Meine vereinswelt". Viel Freude bei der Vereinsführung!

Ihr

Fachverlag für Vereine

Vereinswelt.de

 
 

Neues aus Günter Steins Vereinswelt-Email-Newsletter

Günter Stein

Können Sie da denn überhaupt noch Beschlüsse fassen?

Liebe Leserin, lieber Leser, erst einmal herzlichen Dank für die positiven Reaktionen auf unsere komplett überarbeitete Seite vereinswelt.de, die ich Ihnen in den letzten beiden Ausgaben vorgestellt habe. Besonders der Bereich „Fragen...

» Lesen Sie hier die aktuelle Ausgabe  
 
 
Vereinswelt Newsletter abonnieren
» Hinweise zum Datenschutz
 

Vereins-Tipp des Tages

Vorstandssitzungen: So werden Sie effizienter

Zu lang, zu uneffektiv, zu durcheinander? Das lässt sich vermeiden – wenn Sie als Leiter der Sitzung diese vier Punkte berücksichtigen: Lassen Sie keine „Zeitfresser“ in der Tagesordnung zu. Ordnen Sie jedem Tagesordnungspunkt offiziell einen klaren Zeitrahmen zu und teilen Sie diesen vorab den Teilnehmern mit. Diskutiert werden möglichst nur Punkte, die entscheidungsreif sind.Wichtig ist, dass jeder weiß, die...

 
 
 
 

Fragen & Antworten

 

Top Thema der aktuellen Ausgabe

Jetzt aufgedeckt: Die 1.000-Euro-Falle bei Spenden an Ihren Verein

Zwei Bundesländer (Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern) haben es nun offiziell verkündet, in anderen (vor allem den südlichen) Bundesländern wird nur unter der Hand davon gesprochen: Spenden sind ein Thema bei Betriebsprüfungen geworden. Der Grund liegt auf der Hand:

Wenn ein Spender Geld für kirchliche, mildtätige und gemeinnützige Zwecke gibt, kann er Spenden bis zu einer Höhe von maximal 20 Prozent des Gesamtbetrags seiner Einkünfte steuerlich geltend machen. Doch das geht nur, wenn er von Ihrem gemeinnützigen Verein eine Zuwendungsbescheinigung, also eine Spendenquittung, erhält. (Ausnahme: Es handelt sich um eine „Kleinspende“ in Höhe von maximal 200 Euro. Hier erkennt der Fiskus die Spende auch dann als steuermindernd an, wenn sich aus dem Überweisungsbeleg ergibt, dass sie an eine als gemeinnützig anerkannte Organisation geflossen ist.)

Ein neues Prüfverfahren der Finanzämter bei Spenden ab 1.000 Euro sorgt nun für Furore. Wie dieses neue Prüfverfahren funktioniert, was es für Ihren Verein bedeutet und worauf Sie künftig unbedingt achten müssen, lesen Sie in der neuen Ausgabe von "Verein & Vorstand aktuell".

 
 
 
 
 
 
 

Gratis Download

Arbeitshilfe für Vereinsfeste

Diesen Sommer steht ein großes Vereinsfest an und Sie brauchen noch Tipps für die Organisation? Unsere Sammlung an Arbeitshilfen unterstützt Sie bei der Planung und Durchführung Ihres Events.

Melden Sie sich jetzt für unseren kostenlosten Email-Newsletter an und erhalten Sie mit der Anmeldung die Arbeitshilfen zum Vereinsfest als PDF gratis dazu.

 
 

Unsere neusten Nutzer

Avatar
dreiradel
angemeldet seit 29.07.2010
 
Avatar
Robin
angemeldet seit 29.07.2010
 
Avatar
Klapfenberger
angemeldet seit 28.07.2010
 
 
 
 
 
 
 
 
Wide Skyscraper
Full Banner