Lädt nur der 1. Vorsitzende zur geschäftsführende Vorstandssitzung ein?
Kann der 1.Vorsitzende eine ein Mitglied aus dem Geschäftsführenden Vorstand bei immer wieder kehrenden Eigenmächtigkeiten entlassen?
Fragen & Antworten
Aufgaben des 1. Vorsitzenden
Antworten & Kommentare
Hallo Sängerfreunde,
vorab: egal wie groß Ihr Vorstand ist, Vorstand im Sinne des Gesetzes (§26 BGB) ist nur der BGB-Vorstand. Um diesen von den übrigen Vorstandsmitgliedern abzugrenzen, wird er in Vereinssatzungen oftmals als geschäftsführender Vorstand bezeichnet. Da es darüber immer wieder zu Missverständnissen kommt, sollten die Begriffe in der Satzung klar definiert sein.
Und nun zur Einladung zur geschäftsführenden Vorstandssitzung. Normalerweise lädt immer der 1. Vorsitzende zu Vorstandsitzungen ein. Es sei denn die Geschäftsordnung sagt etwas anderes oder der 1. Vorsitzende delegiert die Aufgabe an ein anderes Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes.
Der 1.Vorsitzende hat nicht das Recht, auch bei Verfehlungen, das betreffende Vorstandsmitglied aus dem geschäftsführenden Vorstand zu entlassen. Das kann nur in einer Mitgleiderversammlung geschehen.
Gruß
Inge Cziudaj
vorab: egal wie groß Ihr Vorstand ist, Vorstand im Sinne des Gesetzes (§26 BGB) ist nur der BGB-Vorstand. Um diesen von den übrigen Vorstandsmitgliedern abzugrenzen, wird er in Vereinssatzungen oftmals als geschäftsführender Vorstand bezeichnet. Da es darüber immer wieder zu Missverständnissen kommt, sollten die Begriffe in der Satzung klar definiert sein.
Und nun zur Einladung zur geschäftsführenden Vorstandssitzung. Normalerweise lädt immer der 1. Vorsitzende zu Vorstandsitzungen ein. Es sei denn die Geschäftsordnung sagt etwas anderes oder der 1. Vorsitzende delegiert die Aufgabe an ein anderes Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes.
Der 1.Vorsitzende hat nicht das Recht, auch bei Verfehlungen, das betreffende Vorstandsmitglied aus dem geschäftsführenden Vorstand zu entlassen. Das kann nur in einer Mitgleiderversammlung geschehen.
Gruß
Inge Cziudaj



