Hallo mops,
herzlichen Dank für Deine Antwort.
Frage: Ist diese Regelung gesetzlich irgendwo verankert?
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Hallo Clodwig,
In der Regel wählt, wie gesagt, ja die Mitgliederversammlung den Vorstand. Wenn der Vorstand durch Zuwahl (Kooptation) neue Vorstandsmitglieder bestimmt, muss dieses Verfahren die Satzung des Vereins erlauben. Regelt die Satzung nichts anderes, wählt nur die Mitgliederversammlung den Vorstand.
Also schauen Sie in Ihre Satzung.
Gruß
mops
In der Regel wählt, wie gesagt, ja die Mitgliederversammlung den Vorstand. Wenn der Vorstand durch Zuwahl (Kooptation) neue Vorstandsmitglieder bestimmt, muss dieses Verfahren die Satzung des Vereins erlauben. Regelt die Satzung nichts anderes, wählt nur die Mitgliederversammlung den Vorstand.
Also schauen Sie in Ihre Satzung.
Gruß
mops



