Guten Morgen liebe Vereinskollegen
Wie ist vereinsrechtlich mit den "Fristen" von Anträgen umzugehen? In welcher Form können/ müssen diese an den Vorstand eingereicht werden? Wann gilt ein Antrag als "fristgerecht" eingereicht...Poststempel? Posteingang? Wie verhält sich dies bei einer Einreichung per E-Mail?
Herzlichen Dank für Eure Antworten.
Fragen & Antworten
Einreichen von Anträgen an die JHV
Antworten & Kommentare
Hallo,
wie so oft kommt es auf die Satzung an. Wenn dort steht, dass Anträge in Schriftform einzureichen sind, reicht eine Email nicht aus. Wenn dort schriftlich steht, ist an einer Email nichts auszusetzen.
Allerdings gibt es da schon Urteile, die auch eine Email als ausreichend bewerten.
Entscheidend ist der Zugang des Antrages, also wann er da ist.
wie so oft kommt es auf die Satzung an. Wenn dort steht, dass Anträge in Schriftform einzureichen sind, reicht eine Email nicht aus. Wenn dort schriftlich steht, ist an einer Email nichts auszusetzen.
Allerdings gibt es da schon Urteile, die auch eine Email als ausreichend bewerten.
Entscheidend ist der Zugang des Antrages, also wann er da ist.
Klare Aussage :-). Danke für die Antwort!



