Wir möchten als Verein einen Raum auf einem Pferdezuchtbetrieb mieten, in dem auch entgeldlich Getränke und kleine Speisen für die Besucher, sowie unseren Versammlungen und Treffen, ausgegeben werden sollen.
Der betrieb befindet sich im Außenbereich und wurde nur durch priveligiertes Bauvorhaben im Außenbereich genehmigt.
Dürfen wir uns jetzt dort einmieten, oder verliert der Betreiber dadurch seine Priviligierung.
Da ich leider nichts darüber gefunden habe und mir der Inhaber da auch nicht weiter helfen kann, hoffe ich hier Antworten zu finden.
Vielen Dank an alle, die uns weiter helfen können.
Fragen & Antworten
Gaststättenbetreibung durch Verein
Antworten & Kommentare
Hallo Kathleen,
Ihre Frage ist schwer zu beantworten. Und ich kann Ihnen nur so weiterhelfen.
Schauen Sie einmal in das Baugesetzbuch. Dort finden Sie unter §35 Abs.1 Bau GB 8 Arten von privilegierten Vorhaben unter denen Ihre Nutzung nicht zu finden ist.
Ich würde Ihnen vorschlagen, sich bei Ihrem zuständigen Bauordnungsamt zu erkundigen, ob in Ihrem Fall eine Nutzungsänderung möglich ist.
Weiter kann ich Ihnen auch nicht helfen.
mouche
Ihre Frage ist schwer zu beantworten. Und ich kann Ihnen nur so weiterhelfen.
Schauen Sie einmal in das Baugesetzbuch. Dort finden Sie unter §35 Abs.1 Bau GB 8 Arten von privilegierten Vorhaben unter denen Ihre Nutzung nicht zu finden ist.
Ich würde Ihnen vorschlagen, sich bei Ihrem zuständigen Bauordnungsamt zu erkundigen, ob in Ihrem Fall eine Nutzungsänderung möglich ist.
Weiter kann ich Ihnen auch nicht helfen.
mouche



