Im Verein wurde eine Kassenprüfung durch einen Kassenprüfer durchgeführt. Die Prüfung erfolgte durch einen Kassenprüfer, der in dem Zeitraum, der zu prüfen war, Vorsdtandsmitglied war. Durfte das Vorstandsmitglied diese Kassenprüfung überhaupt durchführen und ist der Kassenbericht anzunehmen und rechtswirksam.
Was wären die Folgen?
Fragen & Antworten
Antworten & Kommentare
Hallo Kalle,
die Frage ist schnell beantwortet.
Es gilt die Regel, Kassenprüfer dürfen nicht Mitglied des Vorstandes sein. Also darf ein Kassenprüfer auch nicht den Zeitraum prüfen, während der er ein Mitglied des Vorstandes war.
Was Sie jetzt machen, bleibt Ihnen überlassen: neu prüfen oder nicht prüfen.
Denn Kassenprüfer (Recvissoren) sind - anders als oft vermutet - kein Pflichtorgan eines Vereins. Es gibt also auch keine Pflicht zur Kassenprüfung. Müssen Sie laut Satzung die Kasse prüfen, dann müssen Sie eine neue Prüfung durchführen.
Guß mouche
Was Sie machen können, wird ein Blick in Ihre Satzung klären.
Gruß
mouche
die Frage ist schnell beantwortet.
Es gilt die Regel, Kassenprüfer dürfen nicht Mitglied des Vorstandes sein. Also darf ein Kassenprüfer auch nicht den Zeitraum prüfen, während der er ein Mitglied des Vorstandes war.
Was Sie jetzt machen, bleibt Ihnen überlassen: neu prüfen oder nicht prüfen.
Denn Kassenprüfer (Recvissoren) sind - anders als oft vermutet - kein Pflichtorgan eines Vereins. Es gibt also auch keine Pflicht zur Kassenprüfung. Müssen Sie laut Satzung die Kasse prüfen, dann müssen Sie eine neue Prüfung durchführen.
Guß mouche
Was Sie machen können, wird ein Blick in Ihre Satzung klären.
Gruß
mouche



