Wir haben im März unsere JHV bei der u.a. auch zwei neue Kassenprüfer gewählt werden müssen/sollen (lt.Satzung). Wie ist die weitere Vorgehensweise für den Verein, wenn sich aber niemand als Kassenprüfer zur Verfügung stellt?
Vielen Dank für mögliche Antworten.
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nocheinmal Kassenprüfung
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Dann bleiben die Ämter brutal gesagt unbesetzt, falls Ihre Satzung nicht vorsieht, dass die alten Kassenprüfer dann im Amt bleiben.
Etwas Ähnliches wie für den gesetzlichen Vorstand mit dem vom Vereinsregister eingesetzten Notvorstand (siehe § 29 BGB) gibt es für die Kassenprüfer nicht.
Etwas Ähnliches wie für den gesetzlichen Vorstand mit dem vom Vereinsregister eingesetzten Notvorstand (siehe § 29 BGB) gibt es für die Kassenprüfer nicht.



