Fragen & Antworten
Satzungsänderung
Hallo, wir wollen in unserer Satzung den Wortlaut des Zwecks ändern. Habt ihr Erfahrung darin, ob es mit dem Finanzamt da Probleme geben könnte?
Antworten & Kommentare
Hi Heedi,
es könnte dann Probleme mit dem Finanzamt geben, wenn die Gemeinnützigkeit durch die Änderung gefährdet wird. Durch das JStG 2009 wurde zwischenzeitlich eine gesetzliche Mustersatzung in § 60 der Abgabenordnung verankert. Hieraus ergeben sich die aus steuerlichen Gründen notwendigen Bestimmungen. Soweit der geänderte Wortlaut die vorgegebenen "begünstigten" Zwecke wiedergibt, werden sich keine Probleme ergeben.
es könnte dann Probleme mit dem Finanzamt geben, wenn die Gemeinnützigkeit durch die Änderung gefährdet wird. Durch das JStG 2009 wurde zwischenzeitlich eine gesetzliche Mustersatzung in § 60 der Abgabenordnung verankert. Hieraus ergeben sich die aus steuerlichen Gründen notwendigen Bestimmungen. Soweit der geänderte Wortlaut die vorgegebenen "begünstigten" Zwecke wiedergibt, werden sich keine Probleme ergeben.



