1.Zur Vorstandswahl ist es doch richtig eine Wahlkomission zu bestimmen. Aus wieviel Mitgliedern sollte diese bestehen ?
2. Ich soll in den Vorstand gewählt werden, darf ich dann Versammlungsleiter diese Wahlveranstaltung sein ?
Satzung sagt dazu nichts aus.
3. Dürfen Erziehungsberechtigte von minderjährigen Mitgliedern in Mitgliedsversammlungen an Diskussionen teilnehmen oder dürfen sie nur stille Zuhörer sein ?
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Vorstandswahl im Sportverein
Antworten & Kommentare
Eine Wahlkommission macht dann Sinn, wenn alle Vorstandsmitglieder zur Wahl stehen und somit niemand aus diesem Kreis die Wahl leiten kann. Bei uns haben sich drei Personen bewährt, mehr ist meist auch nicht notwendig.
Wer selbst zur Wahl steht sollte nicht in der Wahlkommission sein, denn genau aus diesem Grund gibt es sie ja.
Die Erziehungsberechtigten können die Mitgliedsrechte ihrer Minderjährigen Kinder wahrnehmen, dazu zählt auch das Beteiligen an Diskussionen.
Wer selbst zur Wahl steht sollte nicht in der Wahlkommission sein, denn genau aus diesem Grund gibt es sie ja.
Die Erziehungsberechtigten können die Mitgliedsrechte ihrer Minderjährigen Kinder wahrnehmen, dazu zählt auch das Beteiligen an Diskussionen.
Danke für die Antwort.
Das mit der Wahlkommisson hatte ich auch noch so in meinem Gedächtis. Und wer gewählt werden soll, darf nicht in die Wahlkommission ist richtig.
Nun nur noch einmal zu meiner 2. Frage:
Darf ich Versammlungsleiter der Wahlversammlung sein, wenn ich Kandidat für den Vorstand bin ???
Das mit der Wahlkommisson hatte ich auch noch so in meinem Gedächtis. Und wer gewählt werden soll, darf nicht in die Wahlkommission ist richtig.
Nun nur noch einmal zu meiner 2. Frage:
Darf ich Versammlungsleiter der Wahlversammlung sein, wenn ich Kandidat für den Vorstand bin ???



