Ein Anruf in der Redaktionssprechstunde: „Ein Unternehmen hat uns eine großzügige Spende zukommen lassen. Als Dankeschön präsentieren wir das Logo des Unternehmens nun auf unserer Vereinswebseite und haben auch einen Link auf die Homepage des Unternehmens auf der Seite untergebracht. Unser Kassenprüfer hat jetzt aber darauf hingewiesen, dass wir in diesem Fall keine Spendenbescheinigung hätten ausstellen dürfen, weil aus der Spende durch den Link ein „Sponsoring“ geworden sei. Stimmt das?“
Um es vorwegzunehmen: Der Kassenprüfer hat in diesem Fall recht. Und nicht nur das: Der Verein riskiert sogar seine Gemeinnützigkeit, wenn sich solche Fälle häufen sollten. Denn: Eine Spende muss immer selbstlos sein. Der Verein darf also keine irgendwie geartete Gegenleistung dafür erbringen.
In den letzten Wochen haben sich die Anfragen rund um die Abgrenzung von echten Spenden und Sponsoring-Leistungen gehäuft. Wie Sie Spenden und Sponsoring finanzamtssicher voneinander trennen und welche Besonderheiten Sie bei neuen Sachspenden einer Firma beachten müssen, lesen Sie in der neuen Ausgabe von "Verein & Vorstand aktuell".