Sehr geehrte Damen und Herren,
bei einem 400€ Job zahlt der Verein (Arbeitgeber) u.a. 15% Rentenversicherungsbeitrag. Entfällt diese wenn das Mitglied in seinem Hauptberuf schon den max. Rentenbeitrag bezahlt (Beitragsbemessungsgrennze 2010 (West): 66.000 €)?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Hammerschmidt
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Hallo,
wer eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung hat, kann auch einen 400 Euro Minijob ausüben. Allerdings nur einen und nicht beim gleichen Arbeitgeber. Abgaben werden nicht fällig. Nur der Arbeitgeber zahlt bis zu 30,77 Prozent an Abgaben an die Minijob-Zentrale.
Die Abgaben setzen sich zusammen aus: 15 Prozent Rentenversicherung, 13 Prozent Krankenversicherung, 2 Prozent Steuern incl. Kirchensteuer und Soli sowie 0,67 Prozent Umlagen zur Arbeitgeberversicherung und 0,1 Prozent Insolvenzgeldumlage.
Der Rentenversicherungsbeitrag läßt sich nicht auf den maximalen Rentenbeitrag anrechnen, den der Arbeitnehmer auf Grund seiner Hauptbeschäftigung zahlt.
Freundliche Grüße
Inge Cziudaj
wer eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung hat, kann auch einen 400 Euro Minijob ausüben. Allerdings nur einen und nicht beim gleichen Arbeitgeber. Abgaben werden nicht fällig. Nur der Arbeitgeber zahlt bis zu 30,77 Prozent an Abgaben an die Minijob-Zentrale.
Die Abgaben setzen sich zusammen aus: 15 Prozent Rentenversicherung, 13 Prozent Krankenversicherung, 2 Prozent Steuern incl. Kirchensteuer und Soli sowie 0,67 Prozent Umlagen zur Arbeitgeberversicherung und 0,1 Prozent Insolvenzgeldumlage.
Der Rentenversicherungsbeitrag läßt sich nicht auf den maximalen Rentenbeitrag anrechnen, den der Arbeitnehmer auf Grund seiner Hauptbeschäftigung zahlt.
Freundliche Grüße
Inge Cziudaj



