Wer erhält alles ein Vorstands - + Versammlungsprotokoll ?
Haben Beisitzer auch das Recht aufs Protokoll`?
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Hallo Robin,
grundsätzlich kann jedes Vereinsmitglied, also auch der Beisitzer, aus seinem Mitgliedsschaftsrecht heraus die Einsicht in Vorstands- und Versammlungsprotokolle verlangen, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Dabei kann er auch Teile des Protokolls abschreiben oder eine Kopie verlangen.
Viel hängt von der Satzung des Vereins ab. Diese kann sogar vorsehen, dass allen Mitgliedern des Vereins innerhalb einer zu bestimmenden Frist nach der Versammlung eine Abschrift des Versammlungsprotokolls zuzusenden ist.
Ich hoffe, mit der Antwort ist Dir geholfen.
Gruß
I. Cziudaj
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Hallo Robin,
grundsätzlich kann jedes Vereinsmitglied, also auch der Beisitzer, aus seinem Mitgliedsschaftsrecht heraus die Einsicht in Vorstands- und Versammlungsprotokolle verlangen, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Dabei kann er auch Teile des Protokolls abschreiben oder eine Kopie verlangen.
Viel hängt von der Satzung des Vereins ab. Diese kann sogar vorsehen, dass allen Mitgliedern des Vereins innerhalb einer zu bestimmenden Frist nach der Versammlung eine Abschrift des Versammlungsprotokolls zuzusenden ist.
Ich hoffe, mit der Antwort ist Dir geholfen.
Gruß
I. Cziudaj
grundsätzlich kann jedes Vereinsmitglied, also auch der Beisitzer, aus seinem Mitgliedsschaftsrecht heraus die Einsicht in Vorstands- und Versammlungsprotokolle verlangen, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Dabei kann er auch Teile des Protokolls abschreiben oder eine Kopie verlangen.
Viel hängt von der Satzung des Vereins ab. Diese kann sogar vorsehen, dass allen Mitgliedern des Vereins innerhalb einer zu bestimmenden Frist nach der Versammlung eine Abschrift des Versammlungsprotokolls zuzusenden ist.
Ich hoffe, mit der Antwort ist Dir geholfen.
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I. Cziudaj
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