Darf ein Geschäftsführer oder Abteilungsleiter (beide keine Vorstandsmitglieder, beide keine besonderen Vollmachten) Zuwendungsbescheinigungen unterschreiben?
Geht das, wenn der Vorstand Vollmachten erteilt, oder ist diese Sache nicht deligierbar?
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Zuwendungsbescheinigung
Antworten & Kommentare
Hallo,
Der Vorstand kann sowohl Dritten als auch einzelenen seiner Mitglieder gegenüber Vollmacht erteilen (BAG BB 56,79). Unwirksam ist jedoch demnach eine Vollmacht, mit der eine dritte Person - in Ihrem Falle eine geschäftsführer oder Abteilungsleiter - von dem Vereinsvorstand allgemein oder für einen sachlich oder zeitlich abgegrenzten Geschäftskreis zur Vertretung ermächtigtwird. Da der Vorstand in Ihrem Falle die Vollmacht nicht allgemein, sondern nur für eine bestimmte Aufgabe, nämlich die Unterschriftleistung für Zuwendungen erteilt, ist die Vollmachterteilung rechtens.
Ich hoffe, Ihre Frage hinlänglich beantwortet zu haben und
grüße
IC
Der Vorstand kann sowohl Dritten als auch einzelenen seiner Mitglieder gegenüber Vollmacht erteilen (BAG BB 56,79). Unwirksam ist jedoch demnach eine Vollmacht, mit der eine dritte Person - in Ihrem Falle eine geschäftsführer oder Abteilungsleiter - von dem Vereinsvorstand allgemein oder für einen sachlich oder zeitlich abgegrenzten Geschäftskreis zur Vertretung ermächtigtwird. Da der Vorstand in Ihrem Falle die Vollmacht nicht allgemein, sondern nur für eine bestimmte Aufgabe, nämlich die Unterschriftleistung für Zuwendungen erteilt, ist die Vollmachterteilung rechtens.
Ich hoffe, Ihre Frage hinlänglich beantwortet zu haben und
grüße
IC



