Der Verein kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst werden. Für den Beschluss ist eine 3/4-Mehrheit erforderlich (§ 41 BGB). Die Satzung kann eine abweichende Mehrheit vorsehen (z. B. 2/3-Mehrheit, aber auch Einstimmigkeit).
Daneben kommt auch in folgenden Fällen eine Auflösung des Vereins in Betracht:
- Zeitablauf: In der Satzung kann geregelt werden, dass der Verein nach Ablauf eines bestimmten Zeitraums aufgelöst wird. Die Auflösung des Vereins erfolgt dann automatisch. Ein Auflösungsbeschluss ist nicht erforderlich. Durch (rechtzeitige) Satzungsänderung kann die Fortsetzung des Vereins beschlossen werden.
- Insolvenz: Der Verein wird aufgelöst, wenn über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist. Kein Auflösungsgrund ist es hingegen, wenn es das Gericht ablehnt, das Insolvenzverfahren zu eröffnen.
Weitere Gründe zur Beendigung des Vereins finden Sie unter Erlöschen des Vereins und Fusion.


