Noch nie zuvor sind in einem solchen Umfang Vermögenswerte vererbt worden wie gegenwärtig. Und in den nächsten Jahren werden sie sogar noch zunehmen. Das liegt daran, dass infolge der „Gründerjahre“ in den fünfziger und sechziger Jahren ein erheblicher Teil an Vermögenswerten geschaffen wurde, der jetzt vermehrt in den Nachlass fällt.
Deshalb überrascht es nicht, dass das so genannte Erbschaftsmarketing für Vereine immer mehr an Bedeutung gewinnt. Mit Erbschaftsmarketing ist gemeint, dass möglichst viele Personen – Mitglieder wie Nichtmitglieder – bei ihrem letzten Willen auch Ihren Verein bedenken. Diese Entwicklung wird noch dadurch begünstigt, dass gemeinnützige Vereine von der Erbschaftsteuer befreit sind.
Achtung: Erbschaftsspenden können nicht in der gleichen Weise akquiriert werden wie sonstige Spenden. Einen Verein im Testament zu berücksichtigen, erfordert ein ganz besonderes Vertrauensverhältnis zwischen dem Spender und dem Verein. In der Regel sind schon jahre- oder jahrzehntelang größere oder auch Großspenden an den Verein vorausgegangen. Der Spender hatte Zeit, sich davon zu überzeugen, dass sein Vermögen „ordentlich“ angelegt und „nicht verjubelt“ wird.
- Mitgliederversammlung
- Abberufung des Vorstands
- Abbruch der Mitgliederversammlung
- Außerordentliche Mitgliederversammlung
- Ausschluss der Öffentlichkeit
- Delegiertenversammlung
- Dringlichkeitsantrag
- Einberufungsfrist einer Mitgliederversammlung
- Entlastung des Vorstands
- Entziehung des Wortes
- Eröffnung einer Mitgliederversammlung
- Geschäftsbericht
- Hausrecht
- Minderheitenrecht
- Ordnungsgewalt
- Ort der Mitgliederversammlung
- Protokoll
- Rechenschaftsbericht
- Rederecht
- Redezeit
- Rednerliste
- Tagesordnung
- Teilnehmerliste
- Verfahrensantrag
- Versammlungsleiter
- Vorstandswahl
- Worterteilung
- Wortmeldung
- Zeitpunkt einer Mitgliederversammlung
- Mitgliedschaft
- Aufnahme in den Verein
- Aufnahmegebühr
- Auskunftsrechte der Mitglieder
- Ausschluss eines Mitglieds
- Austritt eines Mitglieds
- Bürge für neues Mitglied
- Beendigung der Mitgliedschaft
- Doppelmitgliedschaft
- Ehrenmitglied
- Einsicht in die Vereinsunterlagen
- Fördernde Mitglieder
- Informationsrecht
- Kündigung der Mitgliedschaft
- Kündigungsfrist
- Minderjährige Mitglieder
- Mitgliederbeiträge
- Mitgliederdatei
- Mitgliederpflichten
- Mitgliederrechte
- Mitgliederzahl
- Mitgliedschaft, Erwerb der
- Sonderrechte
- Treuepflicht
- Vereinsstrafen
- Vorteilsrechte
- Steuern
- Übungsleiter-Freibetrag
- Besteuerungsgrenze
- Erbschaftsteuer
- Freistellungsbescheid
- Geschäftsbetrieb, wirtschaftlicher
- Gewerbesteuer
- Gewinnpauschale
- Grunderwerbsteuer
- Grundsteuer
- Ideeller Bereich
- Körperschaftsteuer
- Kleinunternehmerregelung
- Lohnsteuer
- Pauschalsteuersatz
- Steuerbefreiungen
- Steuerschulden
- Umsatzsteuer-Voranmeldung
- Umsatzsteuerbefreiung
- Veranstaltung, sportliche
- Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
- Zweckbetrieb
- Vorstand & Vereinsorgane
- Alleinvertretung
- Amtsdauer des Vorstands
- Amtsniederlegung
- Beirat
- Beisitzer
- Besonderer Vertreter
- BGB-Vorstand
- Ehrenausschuss
- Ehrenvorsitzender
- Erweiterter Vorstand
- Fehlender Vorstand
- Gesamtvertretung des Vereins
- Gesamtvorstand
- Geschäftsführender Vorstand
- Geschäftsführer
- Geschäftsstelle
- Gesetzliche Vertretung
- Jugendwart
- Kassenwart
- Notvorstand
- Organe des Vereins
- Pressewart
- Rücktritt
- Rechnungsprüfer
- Schriftführer
- Sicherheitsbeauftragter
- Sozialwart
- Sportwart
- Vereinsorgan
- Versammlungsleiter
- Vertretungsbefugnis
- Vorstand
- Vorstandsmitglieder
- Vorstandswahl


