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Teilnehmerliste

Entsteht Streit darüber, ob die Mitgliederversammlung beschlussfähig sei und kommt es später zu einem Rechtsstreit, kann es unter Umständen prozessentscheidend sein, ob Sie die Beschlussfähigkeit der Versammlung nachweisen können. Den Nachweis führen Sie in erster Linie mit der Vorlage der Teilnehmerliste.

Stellen Sie deshalb sicher, dass sich alle anwesenden Mitglieder auch tatsächlich in die Anwesenheitsliste eintragen. Das gewährleisten Sie am einfachsten dadurch, dass Sie den Zugang zum Versammlungsraum so gestalten, dass die anwesenden Mitglieder sich zwangsläufig in die Teilnehmerliste antragen müssen.

Wichtig:
Zu einer sorgfältig geführten Teilnehmerliste gehört auch, penibel zu dokumentieren, welche Mitglieder die Versammlung vorübergehend und während welchen Zeitraums verlassen haben.

 
 
 

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