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Haftungsausschluss

Wie die Hinweise unter Haftung zeigen, sind Sie als Vereinsvorsitzender erheblichen Haftungsrisiken ausgesetzt. Unabhängig vom Versicherungsschutz können Sie Ihre Haftungsrisiken auch dadurch minimieren, dass Sie in der Satzung, in der Finanzordnung und in der Geschäftsordnung eine detaillierte Ressortzuständigkeit regeln.

Wollen Sie sich die Chance erhalten, beispielsweise in steuerlichen Angelegenheiten von der Haftung freigestellt zu werden, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Wahrnehmung der steuerlichen Pflichten wird einem Vorstandsmitglied übertragen, das zur Vertretung des Vereins berechtigt ist.
  • Dieses Vorstandsmitglied besitzt die persönliche und fachliche Qualifikation, die zur ordnungsgemäßen Erfüllung dieser Aufgaben erforderlich ist.
  • Sie sorgen dafür, dass das mit den steuerlichen Angelegenheiten des Vereins betraute Vorstandsmitglied während der gesamten Amtsperiode seine persönliche und fachliche Qualifikation beibehält.
  • Der übrige Vorstand praktiziert penibel die vereinbarte Ressortzuständigkeit.
 
 
 
 
 
 
 
 
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