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Kurzfristige Beschäftigung

Ob eine Großveranstaltung abgewickelt werden muss oder Sie in Ihrem Verein aus sonstigen Gründen vorübergehend zusätzliche Arbeitskräfte benötigen: Mit kurzfristigen Beschäftigungen bleiben Sie flexibel, müssen keine teuren Arbeitsplätze vorhalten und vermeiden zusätzlich kostenintensiven Leerlauf.

Neben den 400-Euro-Minijobs stellen die kurzfristigen Beschäftigungen die zweite Art von Aushilfstätigkeiten dar, die sich für Sie und Ihre Kurzfrist-Mitarbeiter rechnen.
Die Eckdaten einer kurzfristigen Beschäftigung:

  • Lohnsteuer-Pauschalierung: 25 %
  • Sozialversicherungsbeiträge: keine
  • Höchststundenlohn: 12,00 €
  • Höchstens Tageslohngrenze: 62,00 €
  • Zusammenhängende Beschäftigungsdauer pro Jahr: 18 Tage

Eine sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung liegt allerdings dann nicht vor, wenn diese berufsmäßig ausgeübt wird. Das ist der Fall, wenn Sie nicht von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung ist. Sie darf also nicht allein für die Sicherung des Lebensunterhalts beziehungsweise -standards Ihres Mitarbeiters maßgeblich sein.

 
 
 
 
 
 
 
 
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