Gesetzliche Vorschriften darüber, wie sich der Erwerb der Mitgliedschaft vollzieht, gibt es nicht. Gesetzlich vorgegeben ist lediglich, dass die Vereinssatzung diesbezüglich klare Regelungen enthalten muss.
Die Form des Beitritts und der Aufnahmeerklärung können beliebig geregelt werden. Das bedeutet, dass die Satzung bestimmen kann, wer überhaupt Mitglied werden kann – jede beliebige Person oder nur natürliche bzw. juristische Personen. Ebenso kann die Mitgliedschaft an bestimmte Eigenschaften geknüpft werden, wie beispielsweise Alter, Beruf, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Wohnsitz.
Achtung: Die Mitgliedschaft setzt eine Beitrittserklärung und die Aufnahme durch den Verein voraus.
Für die Beitrittserklärung empfiehlt sich Schriftform. Eine ausdrückliche Aufnahmeerklärung ist nicht erforderlich.
So kann beispielsweise geregelt werden, dass die Mitgliedschaft bereits durch den Zugang der Beitrittserklärung beim Verein entsteht. Dadurch kann es allerdings zu einem unkontrollierten Zuwachs an Mitgliedern kommen. Deshalb empfiehlt es sich, in die Satzung eine Regelung aufzunehmen, wonach ein bestimmtes Vereinsorgan über die Aufnahme entscheidet.
Praxis-Tipp: Dass es sich dabei um die Mitgliederversammlung handelt, ist kaum praktikabel. Oftmals wird die Annahme der Beitrittserklärung dem 1. Vorsitzenden oder dem Kassenwart übertragen. Aber auch das ist nur eingeschränkt praktikabel, vor allem bei schnell wachsenden Vereinen. Am besten ist es, die Entscheidung über die Aufnahme in den Verein in die Hände des Vorstands zu legen. Dann kann der Vorstand intern und vor allem flexibel regeln, welche Vorstandsmitglieder zuständig sind.
- Mitgliederversammlung
- Abberufung des Vorstands
- Abbruch der Mitgliederversammlung
- Außerordentliche Mitgliederversammlung
- Ausschluss der Öffentlichkeit
- Delegiertenversammlung
- Dringlichkeitsantrag
- Einberufungsfrist einer Mitgliederversammlung
- Entlastung des Vorstands
- Entziehung des Wortes
- Eröffnung einer Mitgliederversammlung
- Geschäftsbericht
- Hausrecht
- Minderheitenrecht
- Ordnungsgewalt
- Ort der Mitgliederversammlung
- Protokoll
- Rechenschaftsbericht
- Rederecht
- Redezeit
- Rednerliste
- Tagesordnung
- Teilnehmerliste
- Verfahrensantrag
- Versammlungsleiter
- Vorstandswahl
- Worterteilung
- Wortmeldung
- Zeitpunkt einer Mitgliederversammlung
- Mitgliedschaft
- Aufnahme in den Verein
- Aufnahmegebühr
- Auskunftsrechte der Mitglieder
- Ausschluss eines Mitglieds
- Austritt eines Mitglieds
- Bürge für neues Mitglied
- Beendigung der Mitgliedschaft
- Doppelmitgliedschaft
- Ehrenmitglied
- Einsicht in die Vereinsunterlagen
- Fördernde Mitglieder
- Informationsrecht
- Kündigung der Mitgliedschaft
- Kündigungsfrist
- Minderjährige Mitglieder
- Mitgliederbeiträge
- Mitgliederdatei
- Mitgliederpflichten
- Mitgliederrechte
- Mitgliederzahl
- Mitgliedschaft, Erwerb der
- Sonderrechte
- Treuepflicht
- Vereinsstrafen
- Vorteilsrechte
- Steuern
- Übungsleiter-Freibetrag
- Besteuerungsgrenze
- Erbschaftsteuer
- Freistellungsbescheid
- Geschäftsbetrieb, wirtschaftlicher
- Gewerbesteuer
- Gewinnpauschale
- Grunderwerbsteuer
- Grundsteuer
- Ideeller Bereich
- Körperschaftsteuer
- Kleinunternehmerregelung
- Lohnsteuer
- Pauschalsteuersatz
- Steuerbefreiungen
- Steuerschulden
- Umsatzsteuer-Voranmeldung
- Umsatzsteuerbefreiung
- Veranstaltung, sportliche
- Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
- Zweckbetrieb
- Vorstand & Vereinsorgane
- Alleinvertretung
- Amtsdauer des Vorstands
- Amtsniederlegung
- Beirat
- Beisitzer
- Besonderer Vertreter
- BGB-Vorstand
- Ehrenausschuss
- Ehrenvorsitzender
- Erweiterter Vorstand
- Fehlender Vorstand
- Gesamtvertretung des Vereins
- Gesamtvorstand
- Geschäftsführender Vorstand
- Geschäftsführer
- Geschäftsstelle
- Gesetzliche Vertretung
- Jugendwart
- Kassenwart
- Notvorstand
- Organe des Vereins
- Pressewart
- Rücktritt
- Rechnungsprüfer
- Schriftführer
- Sicherheitsbeauftragter
- Sozialwart
- Sportwart
- Vereinsorgan
- Versammlungsleiter
- Vertretungsbefugnis
- Vorstand
- Vorstandsmitglieder
- Vorstandswahl


