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Anmeldung zur Eintragung

Der Vorstand hat den Verein zur Eintragung im Vereinsregister anzumelden. Mit dem Anmeldeschreiben muss die Urschrift der Satzung mit Datum und mit den Originalunterschriften von (mindestens) 7 Gründungsmitgliedern vorgelegt werden. Ferner sind eine Kopie der Satzung und auch eine Kopie des Gründungsprotokolls beizufügen.

Besteht der Vorstand aus mehreren Mitgliedern, müssen bei der Erstanmeldung alle Mitglieder des vertretungsberechtigten Vorstands (BGB-Vorstand) mitwirken. Dies gilt unabhängig davon, ob Alleinvertretung oder Gesamtvertretung besteht.

Achtung: Bei einer späteren Satzungsänderung reicht die Anmeldung durch Vorstandsmitglieder in vertretungsberechtigter Zahl.

 
 
 
 
 
 
 
 
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