Nach dem Sitz des Vereins bestimmt sich insbesondere der Gerichtsstand. Damit ist gemeint, welches Gericht zuständig ist, wenn es um Eintragungen in das Vereinsregister geht oder beispielsweise darum, bei welchem Gericht Klagen gegen den Verein zu erheben sind. Als Sitz des Vereins muss in der Satzung ein bestimmter Ort (Stadt, Stadtteil, Gemeinde, Ortsteil) in Deutschland angegeben werden. Regelungen wie beispielsweise „Anschrift des Vereinsheims“ oder „jeweilige Wohnanschrift des Vorsitzenden“ sind unzulässig.
- Mitgliederversammlung
- Abberufung des Vorstands
- Abbruch der Mitgliederversammlung
- Außerordentliche Mitgliederversammlung
- Ausschluss der Öffentlichkeit
- Delegiertenversammlung
- Dringlichkeitsantrag
- Einberufungsfrist einer Mitgliederversammlung
- Entlastung des Vorstands
- Entziehung des Wortes
- Eröffnung einer Mitgliederversammlung
- Geschäftsbericht
- Hausrecht
- Minderheitenrecht
- Ordnungsgewalt
- Ort der Mitgliederversammlung
- Protokoll
- Rechenschaftsbericht
- Rederecht
- Redezeit
- Rednerliste
- Tagesordnung
- Teilnehmerliste
- Verfahrensantrag
- Versammlungsleiter
- Vorstandswahl
- Worterteilung
- Wortmeldung
- Zeitpunkt einer Mitgliederversammlung
- Mitgliedschaft
- Aufnahme in den Verein
- Aufnahmegebühr
- Auskunftsrechte der Mitglieder
- Ausschluss eines Mitglieds
- Austritt eines Mitglieds
- Bürge für neues Mitglied
- Beendigung der Mitgliedschaft
- Doppelmitgliedschaft
- Ehrenmitglied
- Einsicht in die Vereinsunterlagen
- Fördernde Mitglieder
- Informationsrecht
- Kündigung der Mitgliedschaft
- Kündigungsfrist
- Minderjährige Mitglieder
- Mitgliederbeiträge
- Mitgliederdatei
- Mitgliederpflichten
- Mitgliederrechte
- Mitgliederzahl
- Mitgliedschaft, Erwerb der
- Sonderrechte
- Treuepflicht
- Vereinsstrafen
- Vorteilsrechte
- Steuern
- Übungsleiter-Freibetrag
- Besteuerungsgrenze
- Erbschaftsteuer
- Freistellungsbescheid
- Geschäftsbetrieb, wirtschaftlicher
- Gewerbesteuer
- Gewinnpauschale
- Grunderwerbsteuer
- Grundsteuer
- Ideeller Bereich
- Körperschaftsteuer
- Kleinunternehmerregelung
- Lohnsteuer
- Pauschalsteuersatz
- Steuerbefreiungen
- Steuerschulden
- Umsatzsteuer-Voranmeldung
- Umsatzsteuerbefreiung
- Veranstaltung, sportliche
- Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
- Zweckbetrieb
- Vorstand & Vereinsorgane
- Alleinvertretung
- Amtsdauer des Vorstands
- Amtsniederlegung
- Beirat
- Beisitzer
- Besonderer Vertreter
- BGB-Vorstand
- Ehrenausschuss
- Ehrenvorsitzender
- Erweiterter Vorstand
- Fehlender Vorstand
- Gesamtvertretung des Vereins
- Gesamtvorstand
- Geschäftsführender Vorstand
- Geschäftsführer
- Geschäftsstelle
- Gesetzliche Vertretung
- Jugendwart
- Kassenwart
- Notvorstand
- Organe des Vereins
- Pressewart
- Rücktritt
- Rechnungsprüfer
- Schriftführer
- Sicherheitsbeauftragter
- Sozialwart
- Sportwart
- Vereinsorgan
- Versammlungsleiter
- Vertretungsbefugnis
- Vorstand
- Vorstandsmitglieder
- Vorstandswahl


