Beim Vereinszweck handelt es sich um die zentrale Regelung für Vereinssatzungen. Mit der Festlegung des Vereinszwecks in der Satzung regeln Sie für Ihre Mitglieder, das Registergericht und alle interessierten Dritten klipp und klar, welche Aufgaben und Ziele Ihr Verein verfolgt.
Sie können mit Ihrem Verein durchaus mehrere Zwecke verfolgen. Um als gemeinnützig anerkannt zu werden, müssen aber alle satzungsmäßigen Tätigkeiten dazu dienen, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. Das sind dehnbare Begriffe, die einen entsprechend weiten Beurteilungsspielraum eröffnen.
Eine besondere Rolle spielt in diesem Zusammenhang das so genannte Nebenzweckprivileg. Es bedeutet, dass ein gemeinnütziger Verein untergeordnete wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben darf, ohne seinen Hauptzweck zu gefährden und seine Gemeinnützigkeit zu verlieren.
Beispiel: Ein Sportverein kann eine vereinseigene Gaststätte betreiben, ohne den Verlust seiner Gemeinnützigkeit zu riskieren.
Im Einzelnen müssen insbesondere folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- In der Satzung des Vereins müssen eindeutig und unmissverständlich nichtwirtschaftliche Hauptzwecke festgelegt und auch tatsächlich verfolgt werden.
- Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb muss mit dem Hauptzweck vereinbar und diesem untergeordnet sein.
- Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb muss dazu dienen, den oder die Hauptzwecke effektiv zu verfolgen oder für ein funktionierendes Vereinsleben unentbehrlich zu sein.


