Kreditaufnahme als Verein: Voraussetzungen, Beantragung und Haftung

Kreditaufnahme als Verein: Voraussetzungen, Beantragung und Haftung

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Nicht nur bei Privatpersonen ist die finanzielle Liquidität manchmal ein schwieriges Thema. Auch Vereine geraten teilweise in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Egal ob wegen der Anschaffung neuer Geräte im Sportverein, aufgrund des Baus eines Vereinsheims oder wegen abnehmender Mitgliederzahlen: Finanzielle Engpässe können für Vereine schnell das Aus bedeuten. Die Aufnahme eines Kredits oder Darlehens erscheint dabei verlockend – sollte aber genauestens geprüft werden. Denn oft kann es problematisch werden, wenn ein Verein einen Kredit aufnehmen möchte oder muss.

Warum benötigen Vereine Kredite?

Auch Vereine müssen größere Investitionen tätigen. Oftmals lassen sich kostenintensive Anlagen nicht allein durch Rücklagen finanzieren – denn gemeinnützige Vereine müssen besondere Auflagen in Hinsicht auf Vermögensanlagen beachten. Zudem ist geregelt, dass die Mittelverwendung zeitnah geschehen sollte.

Aus diesem Grund nehmen manche Körperschaften einen Kredit bei einer Bank auf. Die Kreditaufnahme eines Vereins ist jedoch genau geregelt und unterliegt besonderen Vorgaben. Und nicht in jedem Fall ist es für eine Körperschaft möglich, ein Darlehen zu erhalten. Denn der Verein muss für die Vergabe bestimmte Rahmenbedingungen erfüllen.

Welche Voraussetzungen muss der Verein für eine Kreditaufnahme erfüllen?

Wer als Vorstand für den eigenen Verein finanzielle Mittel mithilfe eines Kredits erlangen möchte, muss vor der Darlehensvergabe gewisse Bedingungen erfüllen. Nur so ist es möglich, dass der Verein überhaupt einen Kredit erhalten kann. Zu diesen Voraussetzungen gehören:

  • Eine Kreditaufnahme ist nur dann zulässig, wenn der Verein eine ordnungsgemäße Wirtschaftsführung nachweisen kann.
  • Der Aufnahme eines Darlehens durch den Verein muss über die Mitgliederversammlung oder ein anderes zuständiges Vereinsorgan zugestimmt werden. Beschließen die Vorstandsmitglieder die Kreditaufnahme eigenmächtig, können sie später u.U. persönlich haftbar sein, sofern dem Verein ein Schaden entsteht.
  • Der Kredit, der aufgenommen werden soll, muss ebenfalls gewissen Voraussetzungen entsprechen. So darf er beispielsweise nur zu marktüblichen Konditionen abgeschlossen werden. Sonst ist die Fremdkapitalaufnahme unzulässig – selbst, wenn diese in der Mitgliederversammlung beschlossen wurde.

Bonität und Kreditwürdigkeit als Entscheidungsfaktoren für Vereinsdarlehen

Vor der Kreditaufnahme sollten Vereine klären, ob es für sie überhaupt möglich ist, Kredite aufzunehmen. Hier spielt – wie auch bei Privatpersonen – die Bonität der Körperschaft eine wichtige Rolle. Die meisten Vereine gelten für Banken als „juristische Person“.

Große Vereine weisen oft eine hohe Kreditwürdigkeit auf, da sie mit regelmäßigen Einnahmen für die Tilgung des Kredits einstehen können. Kleinere Vereine ohne regelmäßige Einnahmen sollten allerdings sichergehen, dass es Ihnen möglich ist, die regelmäßigen Darlehensraten zu bedienen. Auch wenn der Verein bereits hoch verschuldet ist, sehen viele Banken keine ausreichende Bonität – und eine Genehmigung der Kreditvergabe ist somit unwahrscheinlich. In einem solchen Fall kommen oft sogenannte „Mitgliederdarlehen“ zur Anwendung.

Wer haftet für das Vereinsdarlehen?

Mitglieder eines Vereins – vor allem der Vorstand – sollten vor der Kreditaufnahme wissen, wer am Ende für eine eventuelle Kreditschuld haftet. Eine persönliche Vorstandshaftung ist dabei in den meisten Fällen nicht gegeben (§ 31 BGB), auch wenn dieses Gerücht immer wieder kursiert. Das setzt aber voraus, dass der Vorstand in allen Punkten korrekt gehandelt hat.

Nur in zwei Fällen können Vorstands- oder Vereinsmitglieder persönlich für die Kreditschuld haftbar gemacht werden:

  1. Zum einen, wenn es sich um einen nicht eingetragenen Verein handelt (§ 54 Satz 2 BGB).
  2. Zum anderen, wenn der Vorstand oder Mitglieder gegenüber dem Kreditgeber explizit eine persönliche Haftung übernommen haben, beispielsweise durch eine Bürgschaft.

Viele Banken verlangen daher, sofern der Verein keine anderen Sicherheiten geben kann (z.B. ein Grundstück), dass durch die Mitglieder sog. selbstschuldnerische Bürgschaften abgeschlossen werden. Die Mitglieder haften dann jeweils nur einen kleinen Teil der Kreditsumme.

Welche Alternativen zu einem Kredit bestehen für Vereine?

Sollte ein Verein vor der Darlehensvergabe als nicht kreditwürdig eingestuft werden, kommt nicht selten ein Mitgliederdarlehen zum Einsatz. Doch auch diese sind mit Vorsicht zu genießen. Bei einem Mitgliederdarlehen handelt es sich um ein Darlehen, welches ein Vereinsmitglied dem Verein aus seinem Privatvermögen gewährt.

Zusätzlich zu den finanziellen Risiken, die Vereinsmitglieder durch solche Rechtsgeschäfte eingehen, sollten Sie auch den folgenden Punkt beachten:

  • Auch bei Mitgliederdarlehen gilt es zu prüfen, ob diese wirtschaftlich tatsächlich notwendig sind. Nimmt ein Verband ein unnötiges verzinsliches Darlehen auf, verstößt er gegen den Grundsatz der Selbstlosigkeit gemeinnütziger Vereine. Zinszahlungen wären in einem solchen Fall gemeinnützigkeitsschädlich, da sie zu den zweckfremden Ausgaben zählen. Im Ernstfall kann es deshalb zu einer Aberkennung der Gemeinnützigkeit kommen.

Neben dem Mitgliederdarlehen gibt es ebenfalls die Option, dass die Kreditaufnahme durch ein Vereinsmitglied erfolgt. In diesem Fall agiert ein einzelnes Vereinsmitglied, meist aus dem Vorstand, als stellvertretender Kreditnehmer für die Körperschaft. Die Abzahlung des Kredits wird dann über das Vermögen des Vereins geleistet – das Darlehen selbst lastet allerdings auf dem Vereinsmitglied, das dadurch auch die Kredithaftung übernimmt.

Achten Sie in jedem Fall darauf, sich vor der Aufnahme jeglicher Art von Darlehen ausreichend abzusichern – sowohl in Bezug auf die Haftung als auch hinsichtlich des gemeinnützigkeitsrechtlichen Status Ihres Vereins. Eine Aberkennung der Gemeinnützigkeit durch eine falsch organisierte Mittelweitergabe ist nicht nur ärgerlich für Vereins- und Vorstandsmitglieder, sondern kann einen Verband auch in ernste Schwierigkeiten bringen.

Wer eignet sich als Kreditgeber für Vereine?

Haben Sie in Ihrem Verein den Beschluss gefasst, ein Darlehen aufzunehmen und alle grundsätzlichen Voraussetzungen überprüft, gilt es, einen Kredit mit guten Konditionen zu finden. Dabei ist mittlerweile nicht mehr nur die übliche Filialbank in der eigenen Gemeinde eine Option. Auch digitale Direktbanken stehen einer Kreditaufnahme von Vereinen mittlerweile meist offen gegenüber.

Dennoch ist es ratsam, zunächst mit der Hausbank, bei der auch das Vereinskonto läuft, über den Kredit zu sprechen und deren Angebot zu überprüfen – denn in vielen Fällen bieten auch sie interessante Förderprodukte an. Finden Sie sich als Vorstand oder als zuständiges Mitglied im Angebot der Finanzinstitute nicht zurecht, könnte ein Kreditvermittler hilfreich sein, der für Sie den Überblick behält.

Wann sollten Sie als Verein einen Kredit beantragen?

Egal welche Art von Darlehen ein Verein aufnehmen will: Die Kreditaufnahme sollte in jedem Fall gut überlegt und fachkundig durchgeführt sein. Denn eine Fremdkapitalaufnahme birgt immer auch Risiken. Wird sie nicht rechtmäßig und im Einklang mit der Satzung beschlossen, können einzelne Vereins- oder Vorstandsmitglieder haften – wird das Darlehen falsch verwendet, kann dies sogar gemeinnützigkeitsschädlich sein.

Bevor sie einen Kredit aufnehmen, sollten Vereine also zuerst alle anderen Optionen ausschöpfen, um finanziell wieder auf die Beine zu kommen. Interessante Möglichkeiten könnten zum Beispiel andere Fördermittel, Spenden oder Crowdfunding sein. Fällt die Wahl doch auf den Kredit, sollten Sie sich im Verein auf jeden Fall darüber im Klaren sein, dass Sie dadurch eine langfristige finanzielle Vereinbarung eingehen – und gut überlegen, ob Ihr Verband dauerhaft in der Lage sein wird, der Tilgung nachzukommen.

Wie können Vereine einen Kredit beantragen?

Vereine durchlaufen beim Beantragen eines Kredits dieselben Schritte wie auch Privatpersonen. Denn ein Verein gilt im Falle einer Kreditaufnahme ebenso als juristische Person. Der Weg zum Kredit läuft dann in der Regel folgendermaßen ab:

Schritt 1: Kreditantrag stellen

Vor der Darlehensvergabe müssen Sie einen entsprechenden Antrag beim Kreditgeber stellen. Diesen Kreditantrag reichen Sie bei den infrage kommenden Finanzinstituten, also Direktbanken, Filialbanken oder anderen Kreditbanken, ein. Sie haben auch die Option, mehrere Anträge bei verschiedenen Kreditgebern zu stellen, denn diese sind kostenlos und unverbindlich. So lassen sich Konditionen und Regelungen der möglichen Darlehen gut vergleichen.

Im Kreditantrag muss außerdem die finanzielle Situation des Vereins offengelegt werden. Sie benötigen für den Antrag also zum Beispiel einen Nachweis über eventuelles Vereinsvermögen. In den meisten Fällen fordert die Bank zudem eine Schufa-Auskunft des Vereins an – der Schufa-Score verändert sich dadurch jedoch nicht. Der Kreditantrag sollte ebenfalls persönliche Daten enthalten, damit der Ansprechpartner sofort ersichtlich ist. Nachdem der Kreditgeber diese Angaben geprüft hat, entscheidet er über die entsprechenden Konditionen bei der Darlehensvergabe und teilt Ihnen diese in einer Zu- oder Absage mit.

Schritt 2: Weitere Unterlagen vorlegen

Sollten Sie eine positive Rückmeldung auf Ihre Kreditanfrage erhalten haben, fordert die Bank meist weitere Unterlagen an. So müssen Sie sich unter anderem einer Legitimierung unterziehen, bei der Ausweisdokumente und Vereinsfinanzen geprüft werden. Um die genaue Bonität zu ermitteln, können vor der Gesamtgenehmigung außerdem weitere Dokumente zur Satzung, Vermögensanlage oder Mittelverwendung erforderlich sein. Schließlich füllen Sie die Kreditunterlagen aus und unterschreiben diese.

Schritt 3: Auszahlung des Kredits

Wenn der Verein alle Voraussetzungen für die Darlehensvergabe erfüllt hat, kann der Kredit ausgezahlt werden. Wann genau oder wie schnell die Auszahlung des Darlehens nach einer Zusage stattfindet, erfahren Sie meist schon während der Antragstellung.

FAQ zur Kreditaufnahme im Verein

Wenn ein Verein alle Voraussetzungen für die Kreditwürdigkeit erfüllt, kann er ein Darlehen aufnehmen. Hierfür müssen jedoch – je nach Kreditgeber und Darlehensform – unterschiedliche Bedingungen erfüllt werden. 
Kann ein Verein sein Darlehen nicht mehr tilgen, ist eine private Vorstandshaftung meist nicht zu befürchten. Dafür müssen jedoch zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Zum einen muss der Verein im Vereinsregister als „eingetragener Verein“ geführt werden. Zum anderen muss der Kredit möglichen Satzungsbestimmungen entsprechen und ordnungsgemäß über die Mitgliederversammlung beschlossen sein.
Bei einer Kreditaufnahme durch ein Vereinsmitglied nimmt nicht der Verein als juristische Person, sondern ein einzelnes Vereins- oder Vorstandsmitglied den Kredit auf. Dieser wird jedoch mit dem Vermögen des Vereins getilgt. Letztendlich haftet für ein Mitgliederdarlehen jedoch die Person, die es aufgenommen hat – und nicht der Verein.
Gemeinnützige Vereine haben die Option, Fördergelder zu beantragen. Städte und Gemeinden, der Bund und auch Privatorganisationen bieten verschiedene Förderprodukte an, um gesellschaftliche Projekte zu unterstützen. Andere Möglichkeiten für finanzielle Zuwendungen sind Spendenaufrufe oder Crowdfunding-Plattformen.