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Finanzordnung

Die Finanzordnung muss auf der Satzung basieren. Die Satzung muss den Verein also ausdrücklich dazu berechtigen, eine Finanzordnung zu erlassen. Zum typischen Inhalt einer Finanzordnung gehören beispielsweise Regelungen über folgende Punkte:

  • Einnahmen und Ausgaben des Vereins,
  • Pflichten des Kassenwarts,
  • Führung des Geldverkehrs,
  • Verwaltung des Vereinsvermögens,
  • Zeichnungsrecht für Bankkonten,
  • Modalitäten der Buchführung,
  • Erledigung steuerlicher Angelegenheiten.
 
 
 

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