Sportliche Veranstaltungen sind ein Fall für sich, sie nehmen praktisch eine Zwitterstellung ein. Sportliche Veranstaltungen können sowohl einen steuerbegünstigten Zweckbetrieb als auch einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb darstellen.
Sportliche Veranstaltungen sind alle organisatorischen Maßnahmen eines Sportvereins, die es aktiven Sportlern ermöglichen, Sport zu treiben. Dabei ist der Kreis der Teilnehmer nicht auf die Mitglieder des Vereins beschränkt. Eine bestimmte Organisationsform ist nicht vorgeschrieben. Selbst bloßes Training kann eine sportliche Veranstaltung in diesem Sinne sein.
Kein förderungswürdiger Zweckbetrieb liegt vor, wenn an den Veranstaltungen Sportler teilnehmen, die für ihre Teilnahme bezahlt werden. Ein Sportler gilt dann als bezahlt, wenn er
- für seine sportliche Betätigung oder
- als Werbeträger
von seinem Verein oder von Dritten (z. B. Sportartikelhersteller) Vergütungen oder andere Vorteile erhält, die über eine Aufwandsentschädigung hinausgehen. Gleiches gilt, wenn an der sportlichen Veranstaltung vereinsfremde Sportler teilnehmen, die ebenfalls Vergütungen oder andere materielle Vorteile erhalten, die über eine Aufwandsentschädigung hinausgehen. Auch hier macht es keinen Unterschied, ob der Verein oder ein Dritter zahlt.


