Superbanner
 
 
 

Eingetragener Verein

Beim eingetragenen Verein handelt es sich um eine juristische Person, die keine wirtschaftlichen Ziele verfolgt und die ihre Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das beim Amtsgericht geführte Vereinsregister erlangt. Als Organe des Vereins müssen mindestens der Vorstand und die Mitgliederversammlung vorgesehen sein.

 
 
 

Vereinswelt Newsletter


» Hinweise zum Datenschutz
 
 
 
 
 
Wide Skyscraper
Full Banner