Für die Ermittlung der Einkünfte kommen zwei verschiedene Gewinnermittlungsmethoden in Betracht: die > Bilanz und die Einnahme-Überschuss-Rechnung.
Wenn Sie nicht zur > Buchführung verpflichtet sind und auch nicht freiwillig Bücher führen und Abschlüsse machen, kommt für Sie die Einnahme-Überschuss-Rechnung gemäß § 4 Abs.3 EStG in Frage. Das erfordert eine Gegenüberstellung der zugeflossenen Betriebseinnahmen und der abgeflossenen Betriebsausgaben nach dem Zu- und Abflussprinzip.
Es handelt sich somit grundsätzlich um eine reine Ist-Rechnung. Grundlage dieser Gewinnermittlung sind Aufzeichnungen der betrieblich ver-anlassten Einnahmen und Ausgaben. Dabei ist im Gegensatz zur Buchführung eine exakte zeitliche Erfassung nach der wirtschaftlichen Zugehörigkeit nicht vorgesehen.
- Mitgliederversammlung
- Abberufung des Vorstands
- Abbruch der Mitgliederversammlung
- Außerordentliche Mitgliederversammlung
- Ausschluss der Öffentlichkeit
- Delegiertenversammlung
- Dringlichkeitsantrag
- Einberufungsfrist einer Mitgliederversammlung
- Entlastung des Vorstands
- Entziehung des Wortes
- Eröffnung einer Mitgliederversammlung
- Geschäftsbericht
- Hausrecht
- Minderheitenrecht
- Ordnungsgewalt
- Ort der Mitgliederversammlung
- Protokoll
- Rechenschaftsbericht
- Rederecht
- Redezeit
- Rednerliste
- Tagesordnung
- Teilnehmerliste
- Verfahrensantrag
- Versammlungsleiter
- Vorstandswahl
- Worterteilung
- Wortmeldung
- Zeitpunkt einer Mitgliederversammlung
- Mitgliedschaft
- Aufnahme in den Verein
- Aufnahmegebühr
- Auskunftsrechte der Mitglieder
- Ausschluss eines Mitglieds
- Austritt eines Mitglieds
- Bürge für neues Mitglied
- Beendigung der Mitgliedschaft
- Doppelmitgliedschaft
- Ehrenmitglied
- Einsicht in die Vereinsunterlagen
- Fördernde Mitglieder
- Informationsrecht
- Kündigung der Mitgliedschaft
- Kündigungsfrist
- Minderjährige Mitglieder
- Mitgliederbeiträge
- Mitgliederdatei
- Mitgliederpflichten
- Mitgliederrechte
- Mitgliederzahl
- Mitgliedschaft, Erwerb der
- Sonderrechte
- Treuepflicht
- Vereinsstrafen
- Vorteilsrechte
- Steuern
- Übungsleiter-Freibetrag
- Besteuerungsgrenze
- Erbschaftsteuer
- Freistellungsbescheid
- Geschäftsbetrieb, wirtschaftlicher
- Gewerbesteuer
- Gewinnpauschale
- Grunderwerbsteuer
- Grundsteuer
- Ideeller Bereich
- Körperschaftsteuer
- Kleinunternehmerregelung
- Lohnsteuer
- Pauschalsteuersatz
- Steuerbefreiungen
- Steuerschulden
- Umsatzsteuer-Voranmeldung
- Umsatzsteuerbefreiung
- Veranstaltung, sportliche
- Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
- Zweckbetrieb
- Vorstand & Vereinsorgane
- Alleinvertretung
- Amtsdauer des Vorstands
- Amtsniederlegung
- Beirat
- Beisitzer
- Besonderer Vertreter
- BGB-Vorstand
- Ehrenausschuss
- Ehrenvorsitzender
- Erweiterter Vorstand
- Fehlender Vorstand
- Gesamtvertretung des Vereins
- Gesamtvorstand
- Geschäftsführender Vorstand
- Geschäftsführer
- Geschäftsstelle
- Gesetzliche Vertretung
- Jugendwart
- Kassenwart
- Notvorstand
- Organe des Vereins
- Pressewart
- Rücktritt
- Rechnungsprüfer
- Schriftführer
- Sicherheitsbeauftragter
- Sozialwart
- Sportwart
- Vereinsorgan
- Versammlungsleiter
- Vertretungsbefugnis
- Vorstand
- Vorstandsmitglieder
- Vorstandswahl


