1. Vorsitzender und Eigentümer der Halle und Angestellter zugleich…

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 4 years, 8 months von  hbaumann.
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  • Kein Profilbild vorhanden MillyBarbie

    Bei uns im Vorstand ist der 1. Vorsitzender u.a. noch der Eigentümer der Halle, also der Vermieter und er war bis vor kurzem Rechnungssteller. Jetzt möchte er angestellt werden bei uns im Verein und da sehe ich große Bedenken. Finanziell spricht nichts dagegen, aber als Angestellter und als 1. Vorsitzender und als Vermieter sehe ich da sehr wohl Probleme.

    Wer kümmert sich um die Urlaubsanträge, wer prüft und gibt diese frei?
    Darf er nebenbei noch als Personal Trainer arbeiten?
    Im Vertrag muss es eine klare Tätigkeitsbeschreibung geben, was wenn er dem nicht zustimmt oder sich nicht daran hält?
    Mtl. Einkommen Brutto knapp 3.000 €.
    Müssen wir Urlaubs- und/oder Weihnachtsgeld bezahlen?
    Was müssen wir alles beachten und ist es überhaupt alles erlaubt?

    Kennt sich jemand mit der Anstellung eines Vorstandsmitgliedes aus? Die Satzung wurde vor einiger Zeit schon abgeändert, die Mitglieder haben in der Vollversammlung zugestimmt.

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Sie haben natürlich Recht, dass da Interessenkonflikte vorprogrammiert sind. Deshalb sollte man solch eine Konstellation, wenn möglich, vermeiden. Allerdings verboten ist es nicht. Weder das Arbeits- noch das Vereinsrecht machen da Einschränkungen. Es müssen eben nur einige Dinge bedacht werden.

    Zunächst einmal sollte ein Beschluss der Mitgliederversammlung herbeigeführt werden, ob er auch als Angestellter für den Verein arbeiten darf. Den Arbeitsvertrag müssen dann natürlich andere vertretungsberechtigte Vorstandsmitglieder unterschreiben und auch nur diese wären dann die disziplinarischen Vorgesetzten. Für den 1. Vorsitzenden sicher nicht einfach, wenn er sich plötzlich den Weisungen anderer unterordnen muss. Ansonsten wird er behandelt, wie jeder andere Angestellte auch. Ob Weihnachtsgeld gezahlt werden soll, hängt davon ab, was im Arbeitsvertrag festgehalten wird. Der Verein wird ja sicher nicht einem Tarifvertrag angeschlossen sein.

    Was die Halle anbelangt, kann natürlich der Nutzungsvertrag weiterhin bestehen bleiben. Es muss nur berücksichtigt werden, dass der Vorsitzende bei Beschlüssen über den Vertrag die Hallennutzung betreffend nicht mit abstimmen darf (§ 34 BGB).

    H. Baumann

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