1. Vorsitzender werden ohne Wahl im e.V.

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 4 years, 3 months von  meigarten.
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    Hallo,
    seit längerem ist unser Verein (KGV e.V.) ohne 1. Vorsitzendem tätig. Nachdem der Stadtverband eine Frist gesetzt hat, und diese abläuft, droht die Schließung. Seit dem Verlust des 1. Vorsitzenden befasse ich mich mit den Belangen der Vereinsführung und habe mich entschlossen, den Vorsitz zu übernehmen. Zunächst bis zur nächsten Wahl (Frühjar 2020) mittels Antrag auf Vorsitz. Überlegt habe ich mir diesen Schritt mehrfach. Meine Frage: Was sollte der Antrag von meiner Seite her beinhalten? Jetzt macht Jeder im Vorstand alles, ohne klare Linie! Es gibt keinen 2. Bewerber.
    Schon einmal Danke für eine Antwort.
    MfG

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Ohne Wahl wird das wohl nix werden.
    Vorstände sind durch die MV zu wählen, BGB §27 (1).
    Es sei denn in der Satzung wäre anderes geregelt.

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    Hallo Tom, Danke für die Antwort. Sie hilft mir weiter.

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