1. Vorstand will sein Amt Zeitlich nicht ausfuehren

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 5 years, 9 months von  hbaumann.
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  • Kein Profilbild vorhanden SGJoschi

    Unser 1. Vorstand will sein Amt auf unbestimmte Zeit abgeben, ist das möglich ? Wenn ja, darf er trotzdem noch über waffenrechtliche Belange und Bedürfnisanträge entscheiden.

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Das Vereinsrecht kennt kein Ruhenlassen einer Vorstandsfunktion. Entweder man übt sie aus (schon aus haftungsrechtlichen Gründen) oder man legt das Amt nieder. Einen Mittelweg gibt es nicht.

    Allerdings könnte die Satzung solch eine Regelung zulassen. Dann müsste in der Satzung auch gleich geklärt werden, wer diese Funktion kommissarisch für diese Zeit übernimmt und diese Person müsste dann auch, sofern sie zum Vorstand nach § 26 BGB gehört, ins Vereinsregister eingetragen werden.

    Eine andere Lösung gib es nicht!

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