1.Wahl eines nicht entlasteten Vorstandsmitgliedes / 2. Haushaltsplan

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 11 years, 5 months von  eumel.
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    Moin, moin Experten,

    wie in der Überschrift angedeutet, habe ich zwei Fragen.
    1. Ist es rechtens, wenn ein nicht entlastetes Vorstandsmitglieder wieder in die gleiche Funktion gewählt wird?
    2. Inwieweit ist ein aufgestellter Haushaltsplan bindend, kann z.B. für eine Veranstaltung doppelt so viel Geld ausgegeben werden als im Haushaltsplan veranschlagt, ohne irgendwelche Konsequenzen?

    Ich bedanke mich schon mal für die Bemühungen.

    Gruß eumel

    Kein Profilbild vorhanden mops

    Hallo eumel,
    Zur Frage 1:
    ein nichtentlastetes Vorstandsmitglied kann sich auf der Mitgliederversammlung wieder zur Wahl stellen. Ob es dann gewählt wird , ist eine andere Frage. Daskann man sich auf jden Fall schlecht vorstellen.

    Zur Frage 2:
    der Vereinshaushalt dient unter anderem als Planungsinstrument für die finanziellen Belange des Vereins im nächsten Jahr.
    Der Vereinshaushalt wird durch den Vorstand aufgestellt und muss auf der Mitgliederversammlung vorgestellt werden. Er wird durchdie Mitgliederversammlung verabschiedet und ist damit bindend für die Vereinsarbeit des kommenden Geschäftsjahres.
    Gruß
    mops

    Kein Profilbild vorhanden eumel

    Hallo mops, danke für Deine Antworten. Zu 1. habe ich auch schon google befragt und bin zum gleichen Ergebnis gekommen.
    Zu 2. hast Du aber nur den ersten Teil der Frage beantwortet. Ist der Vorstand nun für die Mehrausgabe in irgendeiner Weise haftbar?
    Gruß
    eumel

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