Deine Frage ist ziemlich unklar gestellt. Wörtlich genommen, ist sie klar gestellt, aber sinnlos. Ihr rechnet „noch mit 30 Cent pro km ab“. Das hat sich also nicht geändert. Die gesetzliche Grundlage, nach der ihr noch 30 Cent pro km abrechnet, hat sich auch nicht geändert. Das bedeutet, dass ihr (ebenfalls unverändert) die Kosten erstatten bzw. abrechnen müsst, die tatsächlich entstanden sind. Falls die nicht konkret nachgewiesen werden, müsst ihr sie bis zur Höhe der Pauschalen erstatten, die das Finanzamt festlegt. Diese Höhe hat sich in den letzten Jahren mehrfach geändert. Allerdings gibt es mindestens 3 Pauschalen, die infrage kommen.
Die übliche Pauschale für Fahrten ist 20¢/km. Daran hat sich nichts geändert.
Diese Satz kann auf 30¢/km erhöht werden, wenn regelmäßig höhere Kosten anfallen. Wenn ihr bisher 30¢ pro gefahrenem Kilometer abgerechnet habt (30¢/km für die Hinfahrt und 30¢/km für die Rückfahrt), hat sich nichts geändert.
Zumindest bei regelmäßige Fahrten ist die Pauschale aber 30¢ pro Entfernungskilometer. Das ist die sogenannte Pendlerpauschale. In dem Fall wird also nur die einfache Entfernung erstattet. Dieser Satz hat sich verändert. Da gelten in den Jahren 2021,2022 und 2023 für die ersten 20 km weiterhin 30¢ und ab dem 21. Kilometer gelten /km 35¢/km. Für 2024,2025 und 2026 sind es dann 38¢ ab dem 21. Kilometer. Ab 2027 sind es dann wieder nur 30¢/km, auch über 20km.