35000 Euro Einnahmengrenze

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 3 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 2 years, 11 months von  Redaktions-Team Vereinswelt.
Ansicht von 3 Beiträgen - 1 bis 3 (von insgesamt 3)
  • Autor
    Beiträge
  • Kein Profilbild vorhanden Carsten70

    Guten Tag, wir wollöen einen Verein gründen, der u.a. internationale Hilfsprokete vornimmt und als wirtschaftlichen Zweckbetrieb u.a Schulungen und Beratungen vornimmt. Dieser Verein soll als gemeinnützig anerkannt werden, von der Umsatzsteuerpflicht befreit werden und auch Spendenbescheinigungen ausstellen dürfen. Nun habe ich gelesen, daß es hierfür eine 35000 Euro Einnahmegrenze gibt. Wenn ich es richtig verstanden habe, handelt es sich hier um Einahmen und nicht um Gewinn (also Einnahmen minus Ausgaben). Ist das so zu verstehen? Unser Kapitalbedarf wird wesentlich höher sein, da wir u.a. reguläre Angestellte haben werden. Wäre eine öffentliche Förderung in der Höhe von z.B. 50000 Euro bereits geeignet, diese Grenze zu sprengen? Oder ist bezieht sich die 35000 Euro Grenze nicht doch auf eine Einahme-Überschußrechnung und am Ende darf nicht mehr als 35000 Euro Gewinn übrig sein? Vielen herzlichen Dank, Carsten

    hbaumann hbaumann

    Sie bringen ein bisschen was durcheinander!

    Für einen gemeinnützigen Verein sind die Einnahmen im ideellen Bereich steuerfrei. Das sind hauptsächlich Mitgliedsbeiträge, Spenden oder auch Fördermittel der öffentlichen Hand.

    Daneben kann auch ein gemeinnütziger Verein noch einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb haben. Diese Einnahmen sind nicht steuerfrei. Ab 17.500 Euro Umsatz! fällt Umsatzsteuer an und ab 35.000 Euro Umsatz werden Sie zur Körperschafts- und Gewerbesteuer veranlagt. Allerdings können Sie dort dann zunächst die Ausgaben gegenrechnen, haben dann noch einen Freibetrag von 5.000 Euro und erst der Rest wird dann versteuert.

    Wenn Sie sich also wirklich in Bereichen von 50.000 Euro und aufwärts bewegen, sollten auf jeden Fall einen Steuerberater konsultieren.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

    Kein Profilbild vorhanden Redaktions-Team Vereinswelt

    Hallo Zusammen,

    der folgende Link führt zu einem Artikel, der das Thema Umsatzsteuerpflicht in Vereinen näher untersucht:

    https://www.vereinswelt.de/umsatzsteuerpflicht-im-verein

    Viel Spaß bei der weiteren Vereinsarbeit!

    Ihr Redaktions-Team Vereinswelt

Kostenfrei registrieren und Antwort schreiben
Login für bestehende Nutzer
Ansicht von 3 Beiträgen - 1 bis 3 (von insgesamt 3)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.