Sie bringen ein bisschen was durcheinander!
Für einen gemeinnützigen Verein sind die Einnahmen im ideellen Bereich steuerfrei. Das sind hauptsächlich Mitgliedsbeiträge, Spenden oder auch Fördermittel der öffentlichen Hand.
Daneben kann auch ein gemeinnütziger Verein noch einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb haben. Diese Einnahmen sind nicht steuerfrei. Ab 17.500 Euro Umsatz! fällt Umsatzsteuer an und ab 35.000 Euro Umsatz werden Sie zur Körperschafts- und Gewerbesteuer veranlagt. Allerdings können Sie dort dann zunächst die Ausgaben gegenrechnen, haben dann noch einen Freibetrag von 5.000 Euro und erst der Rest wird dann versteuert.
Wenn Sie sich also wirklich in Bereichen von 50.000 Euro und aufwärts bewegen, sollten auf jeden Fall einen Steuerberater konsultieren.
H. Baumann
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