400 Euro Job im gemeinnützigen Verein

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    Wenn in einer Satzung folgendes steht: Die Mittel des Vereins sind ausschließlich zu satzungsgemäßen Zwecken
    verwendbar. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des
    Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd
    sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden,
    kann ein Mitglied mit einem 400 Euro Job angemeldet werden? (z.B. in der Verwaltung)

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