Auch ein Verein sollte nicht über seine Verhältnisse leben. Wenn das Geld nicht vorhanden ist, muss man das Ganze eben eine Nummer kleiner planen. Außerdem kann sich dadurch sogar der Vorstand schadenersatzpflichtig machen, wenn er wissentlich ein Minus erwirtschaftet. Im schlimmsten Fall kann das nämlich sogar zur Insolvenz des Vereins führen.
Wie wollen Sie denn das Minus im wirtschaftlichen Geschäftsbereich ausgleichen? Schließlich müssen ja die Ausgaben beglichen werden. Mit Mitteln aus dem ideellen Bereich dürfen Sie das nicht. Dadurch würde der Verein tatsächlich seine Gemeinnützigkeit verlieren. Ein Ausgleich darf nur aus Mitteln des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes erfolgen. Wenn da allerdings noch ausreichend Reserve vorhanden ist, gibt es keine Probleme.
Natürlich könnten Sie zu den Veranstaltungen auch Eintritt verlangen. Das sind dann Einnahmen im steuerpflichtigen Bereich und Sie könnten dadurch Ihr Minus vermeiden zumindest aber erheblich verkleinern.
H. Baumann
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