Das ist insoweit richtig. Die MV kann abgebrochen werden, wenn nicht mehr genug Mitglieder anwesend sind und somit die MV nicht mehr beschlussfähig ist.
ABER ACHTUNG:
Der Versammlungsleiter kann den Abbruch der Versammlung nicht nicht selbst bestimmen. Er kann allenfalls feststellen, dass es nicht möglich ist, die Versammlung ordnungsgemäß fortzusetzen.
Nur die Mitgliederversammlung kann den Abbruch beschließen!
Nach Abbruch einer Mitgliederversammlung ist es erforderlich, eine neue Mitgliederversammlung einzuberufen. Dabei müssen die in der Vereinssatzung vorgeschriebenen Formen und Fristen eingehalten werden.
Auch ist eine neu Tagesordnung zu fertigen, die dann die Punkte enthält die durch den Abbruch nicht behandelt wurden.