abgebrochene Vorstandswahl

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 12 years, 7 months von  i_cziudaj.
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  • Kein Profilbild vorhanden Kiesewetter

    Durch Unstimmigkeiten während des Wahlvorganges wurde die Vorstandswahl unterbrochen und kurz darauf auch die Mitgliederversammlung abgebrochen.

    Die Tumulte kamen bei der Wahl der 3 stellvertretenden Vorsitzenden auf. Innerhalb dieser Wahl ist ein großer Teil der Mitglieder gegangen.
    Vorab wurde die Vorsitzende gewählt. Man mauschelte sich noch zu drei Namen für den stellvertretenden durch. Danach war Schluß. Es fehlen 2 Beisitzer, Kassenprüfer und Mitglieder des Ehrengerichts.
    Frage: Sind die bis jetzt gewählten 4 Personen Vorstand oder nicht?
    Ist der alte ordnungsgemäß entlasstete Vorstand noch befugt?

    Kein Profilbild vorhanden i_cziudaj

    Hallo,
    wie schon in Ihrer Frage angedeutet, gehen Sie von vier gewählten Personen aus, die als Vorstand fungieren, obwohl es bei der Wahl zu Tumulten und Weggang von Mitgliedern kam. Sie haben selbstverständlich auch die Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung für die Wahl der bisher gewählten Vorstandsmitglieder geprüft und für korrekt befunden.
    Die fehlenden zwei Beisitzer, Kassenprüfer und Mitglieder des Ehrengerichts werden in einer von der 1. Vorsitzenden einzuberufenden Mitgliederversammlung gewählt und komplettieren dann den Vorstand.
    Bis zur nächsten Mitgliederversammlung bleiben die bisherigen Funktionsträger des alten Vorstandes im Amt.
    Einen schönen Gruß
    aus Bonn
    Inge C

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