Hallo,
wie schon in Ihrer Frage angedeutet, gehen Sie von vier gewählten Personen aus, die als Vorstand fungieren, obwohl es bei der Wahl zu Tumulten und Weggang von Mitgliedern kam. Sie haben selbstverständlich auch die Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung für die Wahl der bisher gewählten Vorstandsmitglieder geprüft und für korrekt befunden.
Die fehlenden zwei Beisitzer, Kassenprüfer und Mitglieder des Ehrengerichts werden in einer von der 1. Vorsitzenden einzuberufenden Mitgliederversammlung gewählt und komplettieren dann den Vorstand.
Bis zur nächsten Mitgliederversammlung bleiben die bisherigen Funktionsträger des alten Vorstandes im Amt.
Einen schönen Gruß
aus Bonn
Inge C