Ablehnung nach Probezeit

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 11 months, 3 weeks von  Tom.
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    Wurde in den Verein als ordentliches Mitglied nach der zweijähriger Probezeit und bis zu 100 Stunden gemeinnütziger Tätigkeit zuzüglich Reinigungsdienste abgelehnt, obwohl bis zum letzten Tag ein außerordentliches kameradschaftliches Verhältnis zu allen Mitgliedern bestand. Aufgrund eines Sturzes von der Leiter mit einer Lendenwirbelfraktur konnte ich an der geheimen Wahl und an der danach endgültigen Mitgliederversammlung nicht teilnehmen. Ich habe inzwischen begründeten Widerspruch eingelegt, aber keiner will mit mir reden. Mein Boot steht nun nach zwei Monaten immer noch und ich weiß nicht recht, wie ich mich verhalten soll bzw. welche Rechte ich noch habe. Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar, Rita Stoltenburg

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Da stellt sich die Frage, was in der Satzung steht. Hat das angehende Mitglied bei Ablehnung ein Anhörungsrecht. Wer hat das Recht eine Mitgliedschaft abzulehnen – Vorstand oder MV?
    Hat das Recht die MV und hat diese entsprechend per Abstimmung entschieden, werden Sie bzgl. der Nichtaufnahme nichts machen können.

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