Abschaffung der zeitnahen Mittelverwendung

  • Dieses Thema hat 3 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 2 years, 5 months von  Rosa.
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  • Kein Profilbild vorhanden Marianne B.

    Hallo zusammen,

    mit dem Jahressteuergesetz vom 18.12.2020 wurde die zeitnahe Mittlelverwendung für kleine Vereine ab 2021 abgeschafft.

    Meine Frage dazu ist, ob dies auch rückwirkend für die Einnahmen aus den Vorjahren gilt bzw. wo man sich darüber informieren kann?

    Unser Verein hat im Jahr 2018 und 2019 Einnahmen erzielt, die auf Grund der Pandemie im Jahr 2020 und bisher nicht ausgegeben werden konnten.

    Über eine Antwort würde ich mich freuen.

    Mit freundlichen Grüßen
    MB

    Kein Profilbild vorhanden Rosa

    Wie hoch sind denn die Einnahmen? Rückwirkend gibt es die Abschaffung nicht. Erst mit der Steuererklärung 2021.

    Kein Profilbild vorhanden Marianne B.

    Im Jahr 19 wurden 42.000 € eingenommen und 31.500 € ( 75%) ausgegeben.
    Übrig bleiben 10.500 €.

    Kein Profilbild vorhanden Rosa

    Das ist gut. Ihr müsst nicht komplett das Geld ausgegebn.

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