Absetzung von kommissarischen vorstandsmitglied

  • Dieses Thema hat 4 Antworten und 3 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 2 years, 1 month von  Rosa.
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  • Kein Profilbild vorhanden Bonnie

    Ist es möglich ein komissarisch eingesetztes Vorstandsmitglied abzusetzen. Wenn der jenige nicht im sinne des Vorstands àrbeitet.?.

    Kein Profilbild vorhanden Rosa

    Ja, er ist ja nicht im Vereinsregister festgeschrieben.

    Kein Profilbild vorhanden Bonnie

    Kann man das irgendwo schriftlich nachlesen.?

    Kein Profilbild vorhanden FriedelVogt

    Ein Vorstandsmitglied kann normalerweise jederzeit durch die Mitgliederversammlung abgesetzt werden, ob kommissarisch eingesetzt oder nicht. Allerdings gilt das „normalerweise“, also nicht immer. Durch die Satzung kann das eingeschränkt sein. Nachlesen kann man das in BGB §27.

    Kein Profilbild vorhanden Rosa

    Ein kommissarisch Vorstandsmitglied ist vom Vorstand i.d.R. Vorsitzende/n eingesetzt worden. Dieser wurde nicht von der MV gewählt, damit greift § 27 BGB nicht.
    In der Satzung muss ja drinstehen, dass der Vorstand ein Mitglied kommissarisch einsetzen kann/konnte. Wenn dies so drin steht, ist die Satzung auch die Grundlage, hier der Vorstand dieses kommissarische Mitglied wieder seiner Funktion zu entheben.

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