Abstimmung über neue Mitglieder

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 8 years, 6 months von  Petra20112014.
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    Moin, ich hab eine ziemlich spezielle Frage und hoffe ihr könnt mir helfen.

    Laut Vereinssatzung muss nach der einjährigen Probemitgliedschaft über die Aufnahme der neuen Mitglieder abgestimmt werden. Laut der 1. Vorsitzenden ist noch nie über neue Mitglieder abgestimmt worden (Vereinsgründung 2009). Es war bisher eine stillschweigende Annahme, dass wenn nichts gesagt wird die Anwärter nach einem Jahr automatisch Vollmitglieder werden. Diese Annahme wird jetzt in Frage gestellt. Es soll nun nur über die Mitglieder die seit 2013 eingetreten sind abgestimmt werden. Es gab bereits eine Mitgliederversammlung im Mai 2014 auf der über einige Mitglieder nach Ablauf Ihrer Anwartschaft (Eintritt Januar-Mai 2013) hätte abgestimmt werden müssen. Da dies nicht Erfolgt ist und bisher auch kein Mitglied auf einer Mitgliederversammlung eine Abstimmung gefordert/gewünscht hat, kann m.E. nicht rückwirkend eine Abstimmung gefordert werden. Ist das so richtig oder sind rückwirkend alle Beschlüsse/Wahlen ungültig weil entgegen der Satzung nie über neue Mitglieder abgestimmt wurde? Die Protokolle der JHVs der letzten Zeit sind auch immer genehmigt worden auch hier gab es nie Einspruch gegen das nicht abstimmen über eue Mitglieder. Danke für eure Hilfe

    Kein Profilbild vorhanden elch

    was steht bei euch in der satzung ? die satzung ist bindend. wenn die mitglieder entscheiden müssen ist das richtig. wenn der vorstand hat er recht.

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    Kein Profilbild vorhanden Petra20112014

    Vielen Dank für die Antwort. Die Satzung ist da leider m.E. etwas widersprüchlich und soll deshalb auch überarbeitet werden:

    § 4 Mitgliedschaft 1. Mitglied kann jeder … werden. Über die Aufnahme entscheidet die Mitgliederversammlung. … 5. Jeder neuer Anwärter auf eine Mitgliedschaft durchläuft bis zum Erreichen der ordentlichen/stimmberechtigten Mitgliedschaft eine einjährige Anwartschaft …

    § 5 Mitglieder des Vereins 2. Die Mitgliedschaft wird auf schriftlichen Antrag durch Beschluss des Vorstandes erworben.

    Vielleicht hilft der Satzungsauschnitt weiter

    Fragt sich halt was mit den Mitglieder ist die mehr als 1 Jahr dabei sind. Da noch nie abgestimmt wurde. Sind alle Vollmitglieder?

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