Abwahl 1. Vorsitzender

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 3 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 8 years, 10 months von  Inselgraf.
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  • Kein Profilbild vorhanden mako

    Wie kann man den 1. Vorsitzenden eines e.V. während der Amtszeit absetzen oder abwählen?

    hbaumann hbaumann

    Durch die Abwahl auf einer Mitgliederversammlung. Ist vorerst keine geplant, dann können die Mitglieder unter Anwendung des § 37 BGB (Minderheitenverlangen) eine außerordentliche MV verlangen.

    Siehe hier: http://www.vorstandswissen.de/fachartikel/03-mitgliederversammlung/ Artikel 03-15

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

    Kein Profilbild vorhanden Inselgraf

    Moin !

    Mal eine Frage dazu:
    WAS ist, wenn der erste Vorsitzende unter Unterstützung des restlichen Vorstandes nicht zur außerordentlichen MV einlädt ?
    Damit gibt es auch keine Möglichkeit der Abwahl.
    Der Termin ist satzungsgemäß auf 4 Wochen nach Antragstellung von mindestens 10% der Mitglieder festgelegt. Es waren weit mehr als 10 %, die den Antrag unterstützt haben (Unterschriftenliste).
    Eventuell gibt es eine außerordentliche MV nach den Sommerferien Ende August.
    Das kann doch nicht sein, oder ?
    Was können wir denn da tun ?
    Nur zusehen…???

    HILFE !!

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