Ämterzusammenlegung

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 8 years, 10 months von  hbaumann.
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    Hallo, unsere Satzung fordert 5 Vorstandsmitglieder. Ämterzusammenlegung ist nur bei 1,2,3 mit 4 und 5 zulässig.
    Hat bei einer Vorstandsabstimmung z.B. 1 mit 5 jetzt 2 Stimmen? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
    Herzlichen Gruß Rüdiger Henze

    hbaumann hbaumann

    Da es sich ja weiterhin um zwei Vorstandsämter handelt, die lediglich durch eine Person wahrgenommen werden, hat diese Person dann auch jeweils die Stimme der Ämter – also zwei. Anderenfalls müsste es eine Satzungsregelung geben, die das ausschließt.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

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