Änderung der Amtsperiode einiger Vorstandsmitglieder

  • Dieses Thema hat 5 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 9 years, 3 months von  tcbe.
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    Unser geschäftsführender Vorstand besteht aus:
    1. Vorsitzender, 2. Vorsitzender, Schatzmeister

    weitere Vorstandsmitglieder sind:
    Jugendsportwartin, Schriftführer, Öffentlichkeitsarbeit

    Unsere Satzung enthält folgenden Passus:
    Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Es sollte jeweils die Hälfte der Vorstandsmitglieder für eine Wahlperiode gewählt werden.

    Bisher wurde der gesamte Vorstand regelmäßig für 2 Jahre gewählt. Das birgt natürlich die Gefahr, wenn die Amtszeit des Vorstandes beendet ist und kein Nachfolger zu finden ist, ist der Verein nicht mehr geschäftsfähig.

    Bei unserer nächsten MGV am 07.03. möchten wir Schatzmeister, Jugendsportwartin und Schriftführer nur für 1 Jahr wählen lassen um obigen Passus der Satzung Rechnung zu tragen.

    Wie gehen wir da am besten vor?
    Müssen wir mit der Einladung einen Antrag des Vorstands beifügen, in dem zum Ausdruck kommt, das wir dieses Mal die Vorstandspositionen Schatzmeister, Jugendsportwartin und Schriftführer einmalig nur für 1 Jahr wählen?
    Damit würden wir einen anderen Wahlturnus erreichen. Später würden diese Positionen wieder für 2 Jahre gewählt.
    Auf jeden Fall benötigen wir die Zustimmung der MGV. Die Hauptfrage für mich ist, wie sollen wir das vorbereiten, einleiten, damit alles sauber über die Bühne geht?

    hbaumann hbaumann

    Wenn die Satzung zwei Jahre vorsieht, müssen Sie die Vorstandspositionen auch für zwei Jahre wählen. Darauf haben die Vorstandsmitglieder einen Anspruch. Wenn Sie eine zeitversetzte Amtszeit haben wollen, müssen Sie eine entsprechende Satzungsänderung vornehmen und festlegen, welche Positionen z.B. immer in den geraden Jahren und welche in den ungeraden Jahren gewählt werden. Dabei muss natürlich darauf geachtet werden, dass der Vorstand immer handlungsfähig bleibt.

    Als Übergangslösung ginge Ihre Variante nur, wenn die besagten Vorstandsmitglieder zwar turnusmäßig für zwei Jahre gewählt werden, dann aber bereits nach einem Jahr freiwillig zurücktreten, um sich gleich wieder zur Wahl (dann für zwei Jahre) zu stellen.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

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    hbaumann hbaumann

    Wenn die Satzung zwei Jahre vorsieht, müssen Sie die Vorstandspositionen auch für zwei Jahre wählen. Darauf haben die Vorstandsmitglieder einen Anspruch. Wenn Sie eine zeitversetzte Amtszeit haben wollen, müssen Sie eine entsprechende Satzungsänderung vornehmen und festlegen, welche Positionen z.B. immer in den geraden Jahren und welche in den ungeraden Jahren gewählt werden. Dabei muss natürlich darauf geachtet werden, dass der Vorstand immer handlungsfähig bleibt.

    Als Übergangslösung ginge Ihre Variante nur, wenn die besagten Vorstandsmitglieder zwar turnusmäßig für zwei Jahre gewählt werden, dann aber bereits nach einem Jahr freiwillig zurücktreten, um sich gleich wieder zur Wahl (dann für zwei Jahre) zu stellen.

    H. Baumann
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    hbaumann hbaumann

    Wenn die Satzung zwei Jahre vorsieht, müssen Sie die Vorstandspositionen auch für zwei Jahre wählen. Darauf haben die Vorstandsmitglieder einen Anspruch. Wenn Sie eine zeitversetzte Amtszeit haben wollen, müssen Sie eine entsprechende Satzungsänderung vornehmen und festlegen, welche Positionen z.B. immer in den geraden Jahren und welche in den ungeraden Jahren gewählt werden. Dabei muss natürlich darauf geachtet werden, dass der Vorstand immer handlungsfähig bleibt.

    Als Übergangslösung ginge Ihre Variante nur, wenn die besagten Vorstandsmitglieder zwar turnusmäßig für zwei Jahre gewählt werden, dann aber bereits nach einem Jahr freiwillig zurücktreten, um sich gleich wieder zur Wahl (dann für zwei Jahre) zu stellen.

    H. Baumann
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    hbaumann hbaumann

    Oh, hier hat sich der Vervielfältigungsteufel eingeschlichen…

    Kein Profilbild vorhanden tcbe

    Sehr geehrter Herr Baumann,

    Sie haben uns mit Ihrer Antwort sehr geholfen. Ich hatte gleich anfangs das Gefühl, dass unser geplantes Vorgehen einen Haken hat.

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