Änderung des Vereinsnamen

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 6 months, 2 weeks von  Judy.
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  • Kein Profilbild vorhanden Judy

    Ich habe als 1. Vorsitzende einen Antrag für eine außerordentliche Mitgliederversammlung erhalten indem eine Namensänderung des Vereins gefordert wird. Es gibt einen Namensvorschlag A und B. Wenn wir im Vorstand nun die AO Mitgliederversammlung vorbereiten, muss es dann nicht auch noch in der Abstimmung die Möglichkeit der Enthaltung und Nein, ich möchte den alten Namen behalten auch noch geben, auch wenn diese Möglichkeit im Antrag nicht vorgeschlagen wurde? Danke für ein Feedback.

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Ich würde so vorgehen.
    1. Die beiden Namen vorstellen und die Antragsteller sollen begründen warum sie eine Namensänderung wünschen.
    2. Als Vorstand würde ich dann erklären, warum ich den alten Namen behalten möchte.
    3. Vor der Abstimmung muss geklärt werden, ob diese per Handzeichen oder geheim ablaufen soll, bzw. was die Satzung vorgibt. Ist nur einer für geheime Wahl ist darüber abzustimmen, wenn die Satzung nichts anderes vorgibt.
    4. Abstimmung
    4.1. bei geheimer Wahl für jeden einen Zettel fertigen. Name A und B darauf schreiben und jeweils davor ein Kästchen welches anzukreuzen wäre, sowie je ein Kästchen für Enthaltung und Name Alt.
    Bitte vorher erklären das bei Enthaltung einem der Name egal ist.
    5. Auszählen. derjenige Vorschlag der die meisten Stimmen erhält hat das Rennen gemacht. Wobei die Enthaltungen keine Rolle spielen und nicht mitgezählt werden.
    BEISPIEL 1: 50 abgegebene Stimmen: 10x Name A, 10x Name B, 15x Name Alt und 15x Enthaltungen – Gewählt ist der alte Name, der somit bleibt.
    BEISPIEL 2: 50 abgegebene Stimmen: 15x Name A, 10x Name B, 15x Name Alt und 10x Enthaltungen – Stichwahl zwischen Name A und alter Name mit der Möglichkeit einer Enthaltung.
    6. Bei einer offenen Wahl wird per Handzeichen abgestimmt, wobei jeder nur eine Stimme hat, also aufzeigen kann. Zuerst Name A, dann B usw. abgefragt wird. Dabei ist darauf zu achten, dass beim zusammenzählen nur die Summe der stimmberechtigten Mitglieder herauskommt. Sind das mehr ist die Wahl ungültig und muss wiederholt werden. Fehlt eine Stimme wird diese als nicht abgegeben gewertet und zählt wie Enthaltungen nicht mit.
    Ich hoffe ich konnte helfen.

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    Kein Profilbild vorhanden Judy

    Vielen Dank für die Antwort.

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