Ohne nähere Umstände zu kennen, kann man Ihre Frage nicht beantworten.
Wer legt denn diese Akte an und was hat sie für einen Zweck? Wird darin festgehalten, wer die größten Tomaten hat und wer sich wie oft mit dem Gartennachbarn über den Komposthaufen am Zaun gestritten hat? Dann wäre das ja ein vereinsinternes sozusagen geheimdienstliches Dossier. Vielleicht haben ja sogar die Amerikaner ihre Finger mit im Spiel…
Spaß beiseite!
Wenn diese Akte durch den Vorstand erstellt wird und für die Vereinsarbeit wichtig ist – also quasi eine Protokollfunktion hat, ist der Vorstand nicht grundsätzlich verpflichtet, jederzeit Einsicht zu gewähren. Nur, wenn ein Mitglied ein berechtigtes Interesse nachweisen kann und die Einsicht in diese Akte Klärung bringen könnte, dann darf der Vorstand das nicht verweigern.
Außerdem sollten Sie Ihre Mitgliedsrechte nutzen und zur nächsten Mitgliederversammlung einen Antrag stellen, dass der Vorstand einmal generell Auskunft und Aufklärung über die Akte gibt.
H. Baumann
http://www.vorstandswissen.de