Als Mitglied im Gartenverein möchte ich meine Parzellenakte einsehen.

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 years, 2 months von  postbote.
Ansicht von 3 Beiträgen - 1 bis 3 (von insgesamt 3)
  • Autor
    Beiträge
  • Kein Profilbild vorhanden postbote

    Der 2. Vorsitzende unseres Vereins hat mir vorgehalten: „Deine Parzellen hat ja einen erheblichen Umfang. Ich hab sie gelesen.““ Frage 1: Darf er darin lesen und Einzelheiten weitergeben? Der Vereinsvorsitzende verweigert mir die Einsichtnahme in meine Parzellenakte. Einen Grund bräuchte er nicht zu nennen. Frage 2: Ist das ok?“

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Ohne nähere Umstände zu kennen, kann man Ihre Frage nicht beantworten.
    Wer legt denn diese Akte an und was hat sie für einen Zweck? Wird darin festgehalten, wer die größten Tomaten hat und wer sich wie oft mit dem Gartennachbarn über den Komposthaufen am Zaun gestritten hat? Dann wäre das ja ein vereinsinternes sozusagen geheimdienstliches Dossier. Vielleicht haben ja sogar die Amerikaner ihre Finger mit im Spiel…

    Spaß beiseite!

    Wenn diese Akte durch den Vorstand erstellt wird und für die Vereinsarbeit wichtig ist – also quasi eine Protokollfunktion hat, ist der Vorstand nicht grundsätzlich verpflichtet, jederzeit Einsicht zu gewähren. Nur, wenn ein Mitglied ein berechtigtes Interesse nachweisen kann und die Einsicht in diese Akte Klärung bringen könnte, dann darf der Vorstand das nicht verweigern.

    Außerdem sollten Sie Ihre Mitgliedsrechte nutzen und zur nächsten Mitgliederversammlung einen Antrag stellen, dass der Vorstand einmal generell Auskunft und Aufklärung über die Akte gibt.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

    Kein Profilbild vorhanden postbote

    Danke für die schnelle Antwort.

Kostenfrei registrieren und Antwort schreiben
Login für bestehende Nutzer
Ansicht von 3 Beiträgen - 1 bis 3 (von insgesamt 3)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.