Guten Tag,
jedes Vorstandsmitglied kann grundätzlich jederzeit und ohne Begründung von seinem Amt zurücktreten. Notwendig und hinreichend für einen Rücktritt ist, dass eine entsprechende Willenserklärung einem vertretungsberechtigten Mitglied des Vorstandes zugeht. Die Willenserklärung ist dabei an keine Form gebunden, kann also schriftlich, mündlich oder in einer anderen Weise erfolgen. Das ist in Ihrem Fall mit der E-Mail an die vier übrigen Vorstandsmitglieder geschehen. Eine Amtsniederlegung wird mit ihrem Zugang beim Verein wirksam, wenn sie durch den Erklärenden nicht auf einen späteren Zeitpunkt terminiert wird. Das ist in Ihrem Falle mit Eingang der E-Mail bei den übrigen vier Vorstandsmitgliedern ebenfalls geschehen. Mit Wirksamwerdung der Erklärung scheidet der Niederlegende aus dem Amt aus. Somit sind Ihre zwei Vorstandsmitglieder nicht mehr im Amt. Damit kann auch in Ihrem Fall ein Rücktritt nicht mehr zurückgenommen werden. Wollen die beiden ausgeschiedenen Vorstandsmitglieder weiter im Vorstand arbeiten, müssen sie sich von der Mitgliederversammlung erneut wählen lassen.
Ich hoffe, Ihnen geholfen zu haben und
grüße aus Bad Godesberg
I.C.