1. Vorstandsbeschlüsse sind zunächst einmal interne Beschlüsse des Vorstandes die ein „normales“ Vereinsmitglied nicht anfechten kann. Dies kann allenfalls ein anderes Vorstandsmitglied.
Vereinsmitglieder können nur im Rahmen der Mitgliederversammlung, wenn der Vorstand seinen Jahresbericht und Kassenbericht vorlegt die Entlastung für das abgelaufene Geschäftsjahr zu verweigern, wenn die MV (die Mehrheit der Vereinsmitglieder) mit der Geschäftsführung des Vorstandes nicht einverstanden sind. Das wiederum per Beschluss der MV erfolgt.
2. Wenn der Vorstand, wenn auch knapper Mehrheit, beschließt den 2. Vorsitzenden für ein übergeordnetes Gremium vorzuschlagen, ist dies sicherlich per Abstimmung erfolgt und somit eine demokratische Wahl, die nicht anfechtbar ist. Die weitere Frage ist natürlich warum wurde der 2. Vorsitzende vorgeschlagen. Daraus direkt ein Misstrauen gegenüber dem 1. Vorsitzenden zu konstruieren, scheint mir etwas weit hergeholt. Der 1. Vorsitzende muss nicht immer ALLES alleine machen, oder überall präsent sein. Er kann dies auch anderen Vorstandsmitgliedern überlassen. Die sind ja nicht nur zum beschließen und abnicken da. Vorstandsarbeit ist vielfältig und eine Teamarbeit.