Anmeldung Registergericht

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 1 year, 10 months von  Rosa.
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    Hallo zusammen,

    grundsätzlich sind Änderungen im Vorstand dem Registergericht anzumelden.
    Wie ist die Rechtslage, wenn beim Wechsel des 2.Vorstandes die Meldung versäumt wurde?
    Ist der 2.Vorstand dennoch vertretungsberechtigt oder erst nach der Eintragung ins Register?

    Vielen Dank für eine Rückantwort

    Kein Profilbild vorhanden Rosa

    Wie kann sowas passieren? Wurde nur der 2. gewählt? Wenn ja, muss/sollte die Eintragung über einen Notar erfolgen.
    Im Innenverhältnis ist er vertretungsberechtigt, nicht aber im Außenverhältnis.

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