Hallo in´s Forum,
ein Mitglied stellt einen fristgerechten Antrag zur JHV auf Abwahl des 1. und 2. Vorsitzenden.
Dies ist ja erlaubt und rechtlich zulässig.
Aber, in diesem Antrag stellt er gleichzeitig die Forderung auf, dass zwei Neue gewählt werden sollen.
Da der Vorstand aber aus fünf Mitgliedern besteht, jedes Mitglied hat Einzelvertretungsbefugnis, besteht, ist der Verein ja noch handlungs- und beschlussfähig.
Meine Frage, muss dem Antrag, Forderung von Neuwahl des 1. und 2., stattgegeben werden?
Oder, genügt es, dass bis zur nächsten regulären JHV, auf der die turnusmäßigen Neuwahlen stattfinden würden, die übrigen drei Vorstandsmitglieder die Aufgaben übernehmen?
Vielen Dank für eine Antwort.